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Nachricht vom 30.03.2021    

Ortsgemeinden Astert und Roßbach stellen Bebauungspläne auf

Astert: Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Hüttenholzköpfchen“. Roßbach: Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Billwies“. In beiden Ortsgemeinden: vorzeitige Bürgerbeteiligung gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB.)

Symbolfoto: Rathaus der VG Hachenburg

Astert/Roßbach. Der Rat der Ortsgemeinde Astert hat beschlossen, im Bereich „Auf dem Hüttenholzköpfchen“ einen Bebauungsplan aufzustellen und den Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes öffentlich auszulegen. Die Ortsgemeinde plant demnach im Bereich Flur 9 in der Gemarkung Astert die Neuausweisung eines allgemeinen Wohngebiets.

Der Rat der Ortsgemeinde Roßbach hat beschlossen, im Bereich „Auf der Billwies“ einen Bebauungsplan aufzustellen und den Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes öffentlich auszulegen. Die Ortsgemeinde plant demnach im Bereich Flur 14 in der Gemarkung Roßbach die Neuausweisung eines allgemeinen Wohngebiets.

Hiermit wird zur Kenntnis gegeben, dass die Planunterlagen gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 12. April 2021 bis einschl. 19. April 2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Bauamt, Zimmer 317, während der Dienststunden (montags und mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr, dienstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Während dieser Zeit können die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Etwaige Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zudem können die Planunterlagen ab Beginn der Offenlage auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hachenburg unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.hachenburg-vg.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen.



Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen kann eine Einsichtnahme in die Planunterlagen während den vorstehend genannten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg nur nach einer telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung beim zuständigen Mitarbeiter (Herrn Oettgen, Telefon: 02662/801-170, E-Mail: b.oettgen@hachenburg-vg.de) erfolgen.

In begründeten Fällen können die Planunterlagen auch durch eine Versendung zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu ebenso an die oben genannten Kontaktdaten der Verwaltung. (PM)



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