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Nachricht vom 29.03.2021    

Technische Mängel, Lenkzeiten nicht nachgewiesen und keine Transportlizenz

Die Überprüfung eines Gespanns eines südosteuropäischen Unternehmens durch die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz ergab eine ganze Reihe technischer und rechtlicher Beanstandungen, sodass das Fahrzeug direkt aus dem Verkehr gezogen wurde.

Beschädigter Spanngurt. Foto: Polizei

Deesen. Am Sonntag, 28. März 2021 kontrollierten Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 9:30 Uhr auf der A 3, Rastplatz Sessenhausen ein Gespann eines südosteuropäischen Unternehmens. Sowohl Transporter als auch Anhänger waren mit je einem Altfahrzeug beladen. Der Fahrer, welcher zugleich Firmeninhaber war, gab an, die Fahrzeuge in den Niederlanden gekauft zu haben und sich nunmehr auf der Rückfahrt in seinen Heimatstaat zu befinden.

Bei der Überprüfung stellten die Kontrolleure nicht nur fest, dass die beiden verladenen Fahrzeuge unzureichend befestigt waren, auch der technische Zustand des Gespanns konnte nicht überzeugen. Neben einer ausgeschlagenen Lenkung, einer funktionslosen Handbremse und verschlissenen Bremsscheiben am Transporter zeigte der Anhänger Reifen unterhalb der Verschleißgrenze und einen Defekt an der Auflaufbremse. Auch waren die Beleuchtungseinrichtungen der Fahrzeuge teilweise beschädigt oder gänzlich ohne Funktion.



Im Rahmen einer weiterführenden Prüfung wurde zudem festgestellt, dass der Transporter um nahezu 20 Prozent überladen war und keine Genehmigung für die Durchführung gewerblicher Gütertransporte vorlag. Auch die vorgeschriebenen Nachweise über seine Lenk- und Ruhezeiten konnte der Fahrer insgesamt nicht erbringen.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und sowohl Fahrzeugkennzeichen als auch Zulassungsdokumente zu Verhinderung einer weiteren Nutzung sichergestellt. Transporter und Anhänger sollen aus Kostengründen nicht in Deutschland repariert, sondern verladen und zum Firmensitz nach Südosteuropa befördert werden.

Gegen den Fahrer wurde Anzeige erstattet und er musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
(PM Verkehrsdirektion Koblenz)


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