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Nachricht vom 29.08.2020    

Bebauungsplan „Ortsmitte“ der Ortsgemeinde Nauort liegt offen

Der Ortsgemeinderat Nauort hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14. November 2017 auf der Grundlage des Paragraphen 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ beschlossen. In seiner Sitzung vom 13. November 2018 hatte der Ortsgemeinderat Nauort die Erweiterung des Plangebietes beschlossen.

Bebauungsplan „Ortsmitte“ der Ortsgemeinde Nauort. Foto: privat

Nauort. Durch diesen Bebauungsplan sollen die Flächen des bisher unbeplanten Innenbereichs einer gemischten Nutzung zugeführt werden. Weiterhin sollen die Flächen rund um den Festplatz geordnet werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach Paragraph 3 Absatz 1 und Paragraph 4 Absatz 1 BauGB wird abgesehen (Paragraph 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. Paragraph 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB). Eine Umweltprüfung findet nicht statt (Paragraph 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. Paragraph 13 Absatz 3 BauGB).

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes soll sich auf die Grundstücke Gemarkung Nauort,

Flur 1, Flurstücke 9/7, 12/9, 13/1, 15/8, 15/10, 15/11, 16/6, 19/4, 20/3, 21/2, 21/6, 22/2, 23/2, 24, 25/1, 25/4, 26/8, 26/10, 27/5, 111/5, 113/5, 113/6, 113/7, 113/12, 114/2, 2613/30, 2625/5, 2625/6, 2625/7, 2625/10, 2625/11 und 2625/12,
Flur 3, Flurstücke 78/5, 79/1, 79/5, 80/2, 82/1, 82/3, 83/1, 85/1, 86, 88/2, 90/3, 90/4, 90/5, 91/3, 91/4, 92/3, 93/2, 93/4, 93/5, 97/2
sowie die Straßenflurstücke Flur 1, Flurstücke 7/2, 7/6, 9/5, 2619/7 und Flur 3, Flurstücke 2631/2, 2632/4, 2633

erstrecken.

Der angestrebte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht.

Ebenfalls hat der Ortsgemeinderat Nauort beschlossen, die Offenlegung der Entwurfsfassung zum geplanten Bebauungsplan, nach Paragraph 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die Entwurfsunterlagen (Begründung, Textfestsetzungen und Planurkunde) zu dem angestrebten Bebauungsplan „Ortsmitte“ nun auf die Dauer eines Monats, in der Zeit vom 4. September 2020 bis einschließlich 5. Oktober 2020 während der Öffnungszeiten (montags und mittwochs, jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr, sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 403, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.



Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet über den nachfolgenden Link und über die Homepage der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (www.ransbach-baumbach.de) eingesehen werden: Link: https://t1p.de/BPlan-Ortsmitte-Nauort

Innerhalb dieses Zeitraumes können Bedenken und Anregungen zu diesem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (Paragraph 4a Absatz 6 BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach Paragraph 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. (PM)



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