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Nachricht vom 13.07.2020    

Freude beim Umweltverband Naturschutzinitiative über Gerichtsurteil

Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) nimmt das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz mit Genugtuung zur Kenntnis und fordert von Forstämtern und Kreisverwaltung zukünftig mehr Sorgfalt sowie von der betroffenen Firma die Aufgabe ihrer Pläne zum Bau eines Autohofs.

Symbolfoto

Heiligenroth. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte auf Antrag des anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Waldumwandlungsgenehmigung zur Rodung des Waldes bei Heiligenroth aufgehoben und den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Heiligenroth für den Autohof für unwirksam erklärt. (Wir berichteten.)

„Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die ohnehin kaum noch vorhandene Biotopvernetzung für Wildtiere im Unteren Westerwald und die Menschen, denen der Wald nun als Erholungswald und Lärmschutz erhalten bleibt. Wir sind sehr glücklich, dass sich unser jahrelanger Einsatz für Natur und Lebensräume gelohnt hat. Ich danke auch der Bürgerinitiative „Erhaltet die Natur in unserer Wäller Heimat! Keine neuen Autohöfe im Westerwald“ für ihren Einsatz und ihre Unterstützung“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die bereits am 6. Februar 2019 erteilte Umwandlungsgenehmigung durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt Neuhäusel, verstößt laut Urteil des Verwaltungsgerichtes gegen bedeutende umweltbezogene Rechtsvorschriften und werde daher aufgehoben, so das Gericht.



Die im Bebauungsplan getroffenen Ausgleichsregelungen für Tiere, machten vier der fünf planfestgestellten Tierdurchlässe funktionslos. „Ohne diese Durchlässe wäre das Waldgebiet für Wildtiere nicht mehr erreichbar und die wichtige Biotoptrittsteinfunktion würde entfallen“, betonte Wildkatzenexpertin Gabriele Neumann und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

„Die Forstämter und die Kreisverwaltung sollten zukünftig bei Genehmigungen jeglicher Art mehr Sorgfalt walten lassen. Da eine Beseitigung des hier vorliegenden schwerwiegenden Mangels nicht möglich ist, sollte die Firma Bellersheim nun Größe zeigen und ihre Pläne endlich aufgeben“, forderte Immo Vollmer.

„Als völlig unabhängiger Verband wird die Naturschutzinitiative e.V. (NI) auch weiterhin ihren satzungsgemäßen Aufgaben nachkommen und Genehmigungen, die sie für rechtswidrig hält, einer rechtsstaatlichen Überprüfung zuführen. Genau das ist die Aufgabe von Naturschutz- und Umweltverbänden. Wir bieten Vorhabensträgern und Behörden gerne an, schon im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen“, so Gabriele und Harry Neumann. (PM)


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