Werbung

Nachricht vom 06.06.2020    

Bebauungsplan „Solaranlage ehemaliger Sportplatz“ Wirscheid liegt aus

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solaranlage ehemaliger Sportplatz“ erstreckt sich auf die Flächen des ehemaligen Sportplatzes an der Landesstraße L-306. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solaranlage ehemaliger Sportplatz“ ist zur Orientierung in der nachstehend abgedruckten Übersichtskarte nochmals näher gekennzeichnet.

Wirscheid. Der Ortsgemeinderat Wirscheid hat aufgrund des Paragrafen 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit Paragraf 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, sowie der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), in seiner öffentlichen Sitzung vom 18. Dezember 2019 den Bebauungsplan „Solaranlage ehemaliger Sportplatz“ in all seinen Bestandteilen (Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung einschließlich Umweltbericht) als Satzung beschlossen.

Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Solaranlage ehemaliger Sportplatz“ wurde am 16. März 2020 durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß Paragraf 10 Absatz 2 BauGB genehmigt und tritt nach Ausfertigung gemäß Paragraf 10 Absatz 3, Satz 4 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Nach den Bestimmungen des Paragrafen 10 Absatz 3, Satz 2 und 3 BauGB wird der Bebau-ungsplan „Solaranlage ehemaliger Sportplatz“ mit allen Bestandteilen ab sofort während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, -Zimmer 403-, 56235 Ransbach-Baumbach, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Hinweis:
Gemäß Paragraf 44 Absatz 3 BauGB kann bei Vorliegen der in den Paragrafen 39 bis 42 BauGB aufgeführten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangt werden. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt wird. Ein solcher Entschädigungsanspruch erlischt gemäß Paragraf 44 Abs. 4 BauGB wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wurde.



Gemäß Paragraf 215 Absatz 1 BauGB werden
1. eine nach Paragraf 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des Paragraf 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs-planes und
3. nach Paragraf 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Wirscheid geltend gemacht wurden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Abwägungsmangel begründen soll, ist darzulegen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.

Ferner gelten gemäß Paragraf 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nummer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vor-genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. (PM)


Lokales: Ransbach-Baumbach & Umgebung

Jetzt Fan der WW-Kurier.de Lokalausgabe Ransbach-Baumbach auf Facebook werden!

Weitere Bilder (für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf eines der Bilder):
 


Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Politik


Bürgermeisterkandidat Clint Sikorski auf Platz eins der Stadtratsliste

Hachenburg. "Familienfreundlichkeit, effektiver und bezahlbarer Klimaschutz, eine moderne Infrastruktur und ein zukunftsorientierter ...

CDU nominiert Ulf Ludwig als Kandidat für Bürgermeisterwahl in Wallmerod

Wallmerod. Im Falle seiner Wiederwahl wäre es bereits die dritte Amtszeit in seiner Heimatgemeinde. Ulf Ludwig führt auch ...

Anhaltender Doppelbau im Glasfasernetz: Rheinland-Pfalz ohne effektive Gegenmaßnahmen

Mainz. "Im April 2023 haben wir das Problem des ineffizienten Doppelbaus im Glasfasernetz aufgegriffen, bei dem zwei Unternehmen ...

SPD nominiert Raimund Scharwat als Kandidat für Bürgermeisterwahl in Rennerod

Rennerod. Erklärtes Ziel ist es, mit frischem Wind die neuen Themen im zukünftigen Stadtrat anzugehen. Dazu brachten insbesondere ...

Freie Wähler nominieren Carmen Diedenhoven als Kandidatin für Bürgermeisterwahl in Niederelbert

Niederelbert. Mit einem Mix von jüngeren Kandidaten sowie erfahrenen langjährigen Gemeinderatsmitgliedern, bei einer großen ...

Netzwerktreffen von Senioren Union und Junger Union: Gegen das Phänomen "Einsamkeit"

Westerwaldkreis. Nach der Begrüßung erklärte Paula Maria Maaß, stellvertretende Kreisvorsitzende der Westerwälder Senioren ...

Weitere Artikel


Erneuter Diebstahl eines hochwertigen BMW

Herschbach/Uww. In der Nacht vom 4. Juni auf 5. Juni kam es zwischen 23:30 und 7 Uhr zum Diebstahl eines schwarzen BMW 330d ...

Erneuerung der K 56 zwischen Hardt und Langenbach

Hardt. Die Dauer der Arbeiten an der K 56 wird voraussichtlich sechs Wochen betragen.

Die Gesamtlänge der Erneuerungsmaßnahme ...

Großzügige Spenden ermöglichen „Rooming in“ in der Kinderklinik

Limburg. Das neue Angebot sichert dem Neugeborenen somit ohne Unterbrechung die permanente Nähe und den so wichtigen Kontakt ...

Indoor-Keramik-Markt im Keramikmuseum im Westerwald

Höhr-Grenzhausen. Eines ist ganz klar: So einen wundervollen Markt auf den Straßen von Grenzhausen, bei schönem Wetter, mit ...

Organspende als wichtiges Zeichen der Solidarität

Mainz/Region. „Auch in Zeiten der Coronapandemie dürfen wir die Menschen nicht aus den Augen verlieren, die auf eine lebensrettende ...

Wahl von Grundstück und Grundriss für das Haus

Montabaur. Bei Anlage von Balkon, Terrasse und Wintergarten ist der Lichteinfall wichtig, aber auch der innere Grundriss ...

Werbung