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Nachricht vom 08.04.2020    

Rücksichtnahme in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten

Wenn der Frühling beginnt und die Temperaturen steigen, zieht es viele Menschen in die Natur. Bedingt durch die Corona-Pandemie und die damit verbunden Notwendigkeit, die meiste Zeit zu Hause zu bleiben, dürfte dieses Bedürfnis sogar noch gestiegen sein. Doch bei aller Freude über ein wenig frische Luft, sollte man auch Vorsicht walten lassen. Denn für Vögel ist diese Zeit entscheidend. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ruft daher als Obere Naturschutzbehörde dazu auf, Rücksicht zu nehmen.

Unter anderem wegen Vögeln wie dem Wiesenpieper sollte man Rücksicht nehmen, wenn man im Frühjahr in der Natur unterwegs ist. Foto: SGD Nord

Koblenz. Denn mit den frühlingshaften Temperaturen beginnt auch die Brut- und Aufzuchtzeit: Vögel bauen ihre Nester, bringen ihre Jungen zur Welt und ziehen sie auf. „Insbesondere die gesetzlich ausgewiesenen Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete haben als Nahrungs-, Rast- oder Brutgebiet eine lebenswichtige Funktion für Vögel und andere Wildtiere", erklärt Dr. Ulrich Kleemann, der Präsident der SGD Nord.

Vogelschutzgebiete wie das „Neunkhausener Plateau", das „Engerser Feld" oder der „Jungfernweiher" bei Ulmen sind etwa für Kraniche, Kiebitze und Goldregenpfeifer wichtige Rastgebiete auf dem langen Weg von Afrika und Südeuropa in ihre Brutgebiete in Skandinavien oder dem Baltikum. Daneben fungieren die Schutzgebiete auch als Brutgebiete für seltene Wiesenbrutvögel wie Wiesenpieper und Feldlerche, die ihre Nester, geschützt von der Vegetation, am Boden anlegen. In diesen Bereichen ist besonders zur sensiblen Brut- und Aufzuchtzeit, von April bis Juli, Rücksicht zu nehmen, um die Tiere nicht zu stören.

Zu dieser Zeit verbrauchen die Wiesenbrüter nämlich viel Energie, und jede Störung bedeutet einen unnötigen Energieverlust, der dem Nachwuchs am Ende gefährlich werden könnte. Im schlimmsten Fall kann das Aufschrecken der Elterntiere dazu führen, dass die Gelege schutzlos auskühlen oder Fressfeinden zum Opfer fallen. Vor allem frei laufende Hunde, die von den Vögeln als Feind wahrgenommen werden, stellen in dieser Hinsicht ein großes Problem dar. Die SGD Nord bittet daher darum, insbesondere in Wiesenlandschaften und in Wacholdergebieten die Wege nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zu führen, was letztlich auch den anderen Wildtieren zugutekommt.

Auch Sandbänke an Flüssen, die gerne als Ausflugziel dienen, wie die im Naturschutzgebiet „Auf der Schottel" in Osterspai, sind wichtige Rast- und Brutgebiete für Vögel. Aktuell werden in den Naturschutzgebieten „Dr.-Heinrich-Menke-Park" sowie „Wacholderheiden Raßberg und Heidbüchel" und „Hohe Acht" im Landkreis Mayen-Koblenz Schilder aufgestellt, die auf die Anleinpflicht von Hunden hinweisen.

Die Abgrenzungen aller rheinland-pfälzischen Schutzgebiete sind einsehbar im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung unter www.naturschutz.rlp.de.

„Bitte leisten Sie Ihren Beitrag zum Schutz unserer Arten", bittet SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Weitere Infos unter: www.sgdnord.rlp.de.



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