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Nachricht vom 27.03.2019    

Erst angelockt – dann abgezockt

Unter diesem Motto hatte der Stammtisch Westerwald des Vereins "Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ (DVG) in die Stadthalle nach Ransbach-Baumbach zu einem Infoabend und Erfahrungsaustausch eingeladen. Rund 150 Personen folgten der Einladung, die teilweise auch weitere Anreisen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen in Kauf nahmen, um das Anliegen des DGV zu unterstützen. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom Kernteam des Stammtisches WW Reinhard Hermann, Heinz Marx, Hans-Joachim Nauroth und Werner Weisbrod. Die Moderation des Abends übernahm Reinhard Hermann, der sich über den Besuch des Bundesvorsitzenden des DVG, Gerhard Kieseheuer, sowie des Justiziars des DVG, Rechtsanwalt und Rentenberater Jürgen Schmitz, freuen konnte.

Rechtsanwalt und Rentenberater Jürgen Schmitz bei der DVG-Veranstaltung. Fotos: wear

Ransbach-Baumbach. Worum geht es dem DVG?
Wer eine Betriebsrente abgeschlossen hat, der erwartet eine sichere und zuverlässige Vorsorge. In der Zeit des aktiven Berufslebens mussten die Arbeitnehmer auf Zahlungen in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) als gesetzlich Krankenversicherte die entsprechenden Abgaben abführen. Der Schock droht denjenigen, die sich für die bAV entschieden haben, in dem Moment, wenn der durch Gehaltsverzicht angesparte Betrag zur Auszahlung gelangt, und der Staat ein zweites Mal zuschlägt. Rund 20 Prozent der Summe werden von den Krankenkassen kassiert, indem diese sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung einfordern. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat durch Gehaltsverzicht im Laufe seines Berufslebens 50.000 Euro angespart, davon fordert die Krankenkasse rund 9.500 Euro. Seit dem 1. Januar 2004 ist das durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) so geregelt. Wer sich sein bAV komplett als Kapitalabfindung auszahlen lässt, der muss zehn Jahre lang die fälligen Beiträge fälligen Beiträge von 79 Euro monatlich zahlen.

Der DVG fordert, dass der Staat gemachte Versprechungen und Zusagen einhält, mit denen er die Bürger in die zusätzliche, private Altersversorgung lockte. Durch den politischen Eingriff durch das GMG vom 1.1.2004 wurde die selbstfinanzierte, private Direktversicherung rückwirkend zu einer betrieblichen Altersversorgung erklärt. Der DVG nennt diesen Vorgang das „Schreckgespenst der Doppelverbeitragung“. Zusammengefasst bedeutet das, gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner müssen von ihrer Betriebsrente die Beiträge zur Krankenkasse abführen, weil sie im Ruhestand keinen Arbeitgeber mehr haben.



Der Bundesvorsitzende Gerhard Kieseheuer wörtlich: „Altersvorsorge in Deutschland ist Betrug. Wir fordern den sofortigen Stopp der Zwangsabgabe und die Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge.“ Politisch ist die Forderung an höchster Stelle angelangt, so hat der Bundesparteitag der CDU beschlossen, die Zwangsverbeitragung abzuschaffen, selbst Kanzlerin Merkel war dafür. Davon will sie heute aber nichts mehr wissen, so wurde diese Forderung sogar aus dem Koalitionsvertrag mit der SPD gestrichen. Direkte Anfragen seitens des DVG blieben aus dem Kanzleramt unbeantwortet. So sah sich der DVG gezwungen, Widerstand gegen die Zwangsabgabe zu organisieren. In ganz Deutschland sind nach Schätzungen rund 6,3 Millionen Menschen von der Zwangsabgabe betroffen. Bestand der DGV bei seiner Gründung 2015 noch aus 36 Mitgliedern, hat sich Anzahl zu Beginn 2019 auf über 2.200 vervielfacht, die in 33 „regionalen Stammtischen“ vernetzt und organisiert sind.

Regelmäßige Demonstrationen, auch vor dem Reichstag in Berlin, machen auf das Unrecht der Zwangsabgabe aufmerksam. Der Verein ist voll motiviert, wie man bei den anschließenden Diskussionen, Statements und Erklärungen feststellen konnte. Die Entrüstung, und die Enttäuschung über den „politischen Betrug“, so wurde die Zwangsabgabe genannt, lag über der gesamten Veranstaltung. Ein empörter Besucher sagte im Gespräch mit dem WW-Kurier: „Ein Straftäter darf in Deutschland nicht zweimal wegen des gleichen Deliktes bestraft werden, der Staat darf dem Bürger aber zweimal in die Tasche greifen.“ wear



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