Blauzungenkrankheit: Meldepflicht für alle Nutztierarten
Bei der Blauzungenkrankheit (BT) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Empfänglich sind alle Wiederkäuerarten, unter anderem Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, aber auch Neuweltkameliden, wie Lama und Alpaka. Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus, das durch infizierte Stechmücken übertragen wird.
Westerwaldkreis. Am 10. Januar wurde eine Infektion bei einem Kalb im Landkreis Trier-Saarburg amtlich festgestellt. Aufgrund dessen ist ganz Rheinland-Pfalz und somit auch der Westerwaldkreis seit dem 15. Januar BT-Sperrgebiet. Damit verbunden sind insbesondere Einschränkungen beim Verbringen von empfänglichen Tieren.
Alle Halter von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Einhufern (Pferde und Esel), Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln müssen ihre Tierhaltung bei der Veterinärverwaltung anmelden.
Das Auftreten von Erkrankungsfällen ist der Veterinärverwaltung umgehend anzuzeigen. Die Erkrankung äußert sich durch:
schmerzhafte Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den
Zitzen und am Kronsaum der Klauen
Gewichtsverlust
Aborte (Fehlgeburten)
Milchrückgang
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Schwere Verlaufsformen mit Todesfällen können insbesondere bei Schafen auftreten.
Die entsprechenden Vordrucke für die Anmeldung sowie die derzeit geltenden BT-Verbringungsregelungen finden Sie auf der Homepage des Westerwaldkreises www.westerwaldkreis.de. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 02602 124-586 oder-555.
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