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Nachricht vom 06.10.2016    

Notärztliche Versorgung im ländlichen Raum gefährdet

Durch ein Urteil des Landessozialgerichtes in Mecklenburg-Vorpommern wurde der Einsatz von Notärzten, die als sogenannte Honorarkräfte tätig sind, als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingeordnet. Dies bedeutet, dass es für die Erbringer von Leistungen im Rettungsdienst, meist Hilfsorganisationen schwierig wird geeignete Ärzte zu finden, die bereit sind diesen Dienst zu übernehmen. Diese Frage wird sich, da auch das Bundessozialgericht eine ähnliche Meinung vertritt, bundesweit stellen und zu Problemen bei der Besetzung von Notarztstandorten führen. Diese Auffassung vertritt MdL Dr. Peter Enders.

MdL Dr. Peter Enders kämpft seit Jahren für die sichere Notarztversorgung auf dem Land. Foto: privat

Flammersfeld. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Rheinland-Pfälzischen Landtag, Dr. Peter Enders, stand für ein Gespräch zum Thema Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz und zu der, durch das aktuelle Urteil, immer kritischer werdenden Situation im Bereich der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zur Verfügung.

Enders sagte zu der Problematik Notarztstandorte: „Es wird immer schwieriger Ärztinnen und Ärzte zu finden, die bereit sind diese Dienste zu übernehmen. Landesweit werden immer öfter Notarztstandorte, bei den zuständigen Leitstellen, abgemeldet weil zeitweise kein Arzt zur Verfügung steht. Das betrifft auch den Bereich der Leitstelle Montabaur. Diese sicher sehr unbefriedigende Situation wird, durch solche Urteile weiter verschärft.“
Der Rettungsdienst ist, da sind sich alle Verantwortlichen einig, ein Bereich der Daseinsvorsorge und kann daher nicht mit anderen Tätigkeiten verglichen werden.

Die Ärzte, die den Notarztdienst übernehmen, sind entweder bei den Krankenhäusern angestellt und machen dies als genehmigte Nebentätigkeit oder als sogenannte Honorarkräfte. Aber genau dies soll, gemäß Urteil, nicht rechtens sein. Es stellt sich die Frage wie der Notarztdienst in den ländlichen Regionen sichergestellt werden soll. Die von der Rentenversicherung ins Spiel gebrachte Festanstellung von Medizinern ist nach Informationen durch die Verantwortlichen in den Verwaltungen weder durch die Träger des Rettungsdienstes, also den Kreisen und kreisfreien Städten, noch durch die Leistungserbringer möglich oder wirtschaftlich vertretbar. Von den Kosten abgesehen, ist es, wie beschrieben, schon jetzt schwierig die Dienste durch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zu besetzen was sich dann kaum ändern dürfte.



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Die CDU-Fraktion stellte einen Antrag zum Thema über den der Landtag am Mittwoch, 5. Oktober, beriet. Dieser Antrag, der fraktionsübergreifend unterstützt wird, wie Enders sagt, beinhaltete unter anderem die Forderung die notärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz durch Honorar-Ärzte aufrecht zu erhalten. Dies könne, so Enders, durch die Klarstellung geschehen, dass die nebenberufliche notärztliche Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit gelte. Wie im genannten Antrag auch, kann dies auch nicht an europäischem Recht scheitern, da 2015 im österreichischen Sozialrecht dies bereits so festgelegt wurde. Der Antrag soll die Versorgung der Menschen im Land sichern und den Notärztinnen und Notärzten, die nebenberuflich tätig sind, Rechtssicherheit geben.

Enders weiter: „Es gibt keine andere Lösung um die Versorgung erkrankter oder verunfallter Menschen im ländlichen Raum zu sichern. Eine, wie auch immer gestaltete Lösung mit festangestellten Medizinern ist nicht in Sicht, da die Kosten nicht tragbar sind“. Enders weiter: „Im Bereich der Leitstelle Montabaur, die für die Landkreise Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn und Westerwald zuständig ist gibt es Notarztstandorte mit geringem Einsatzaufkommen. Hier wäre eine Festanstellung von Notärztinnen oder Notärzten in keinster Weise vertretbar“. Dieses Problem betrifft nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern wird in allen Bundesländern diskutiert. (kkö)



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