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Nachricht vom 11.01.2016    

Kontrolle: Bei Drogenfahrten noch mehr Vergehen festgestellt

Die Polizei Montabaur berichtet von zwei Fällen, bei denen Fahrer unter Drogen ihre Fahrzeuge führten. Doch damit nicht genug. Weitere Drogen wurden gefunden, nach einem Mitfahrer wurde gefahndet, Kennzeichen waren gestohlen und das Fahrzeug nicht versichert.

Selters. Gegen 14:30 Uhr unterzog am Sonntagmittag, dem 10. Januar, eine Funkstreifenwagenbesatzung der Montabaurer Polizei ein Motorrad, samt Fahrer und Sozius im Stadtgebiet von Selters einer Verkehrskontrolle. Dabei stellte sich nach einem Drogenschnelltest heraus, dass der 40-Jährige, in der Eifel wohnende Motorradfahrer Amphetamin konsumiert haben dürfte. Auch konnten weitere geringe Drogenmengen beim Fahrer festgestellt werden.

Nach der Überprüfung und Kontrolle des 37-jährigen Sozius aus der Verbandsgemeinde Wirges konnte durch die Polizeibeamten festgestellt werden, dass nach seiner Person gefahndet wurde. Er ist durch Ermittlungsbehörden zur Aufenthaltsbestimmung ausgeschrieben worden.

Bei dem Fahrer wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus Selters angeordnet. Weiteren strafrechtlichen Folgen des Betäubungsmittelgesetzes und des Straßenverkehrsrechtes hat er sich zu verantworten. Die Weiterfahrt wurde verboten und Schlüssel des Motorrades und Führerschein wurden sichergestellt.

Fahrt unter Drogen beschert dem Fahrer eine Reihe von Ärger
Rückeroth. Am späten Sonntagnachmittag, gegen 17:15 Uhr fiel einer Polizeistreife der Polizeiinspektion von Montabaur im Ortsbereich ein PKW auf, an dem gestohlene Zulassungskennzeichen angebracht waren. Der PKW wurde von einem 41-jährigen Mann geführt, der in der Verbandsgemeinde Selters wohnt.



Während der Verkehrskontrolle konnten bei dem Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Ein Drogenschnelltest kann vor Ort beim Beschuldigten durchgeführt werden, mit dem Ergebnis, dass Amphetamin, Haschisch und Marihuana konsumiert wurden. Ein sofortiges Verbot der Weiterfahrt wurde ausgesprochen und angeordnet, sowie eine Blutprobe im Krankenhaus wurde beim betroffenen Fahrer durchgeführt.

Der Führerschein und die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Neben den Strafanzeigen des Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und des Straßenverkehrsgesetzes, wird auch im Sinne mehrerer Verstöße durch das Anbringen der gestohlenen Kfz-Kennzeichen ermittelt, in Verbindung durch das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum seines nicht zugelassenen PKWs.


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