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Nachricht vom 09.12.2015    

Verkehrsunfall an der „Todeskreuzung“

An der in der Region bekannten „Todeskreuzung“, wo sich die Straßenverbindungen zwischen den Ortschaften Girod und Obererbach (Kreisstraße 154) und Wallmerod / Nentershausen, (Landstraße 317) treffen, kam es am Dienstagmorgen, den 8. Dezember, um 7:30 Uhr, zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Lastkraftwagen und einem PKW.

Girod. Der 35-jährige LKW-Fahrer befuhr die K 154 aus Richtung Girod kommend in Fahrtrichtung Obererbach. Der PKW wurde von einem 52-jährigen Mann gelenkt, der aus Richtung Wallmerod kam und seine Fahrt in Fahrtrichtung Nentershausen auf der Vorfahrtsstraße fortsetzen wollte. An dieser Kreuzung wurde seine Fahrt jedoch durch den LKW abrupt gestoppt, der die Vorfahrt des PKW missachtete und am Stop-Schild nicht anhielt.

Zum Glück machte in diesem Fall die Kreuzung nicht von ihrem im Volksmund bekannten Namen Gebrauch und es wurde hier niemand verletzt. Es entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden von 7500 Euro, wobei der PKW nach der Kollision nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. In der Vergangenheit geschahen immer wieder, teils schwere oder gar tödliche Verkehrsunfälle an der besagten Stelle.

Weiterer Unfall nur wenige Kilometer entfernt
Nentershausen. Gegen 8:45 Uhr musste die Polizei aus Montabaur ein zweites Mal ausrücken, um einen Verkehrsunfall, nur wenige Kilometer südlich von der Todeskreuzung entfernt, aufzunehmen. Diesmal ging es leider nicht so glimpflich aus, wie beim Unfall zuvor. Ein 76-jähriger Mann aus der VG Wallmerod befuhr mit seinem PKW die L 317 aus Richtung Wallmerod kommend und wollte am Einmündungsbereich zur L 318 nach links in Fahrtrichtung Nentershausen seine Fahrt fortsetzen.



Die L 318 befuhr ein 36-jähriger Mann aus der VG Bad Marienberg zur gleichen Zeit mit seiner Sattelzugmaschine, um am Einmündungsbereich geradeaus weiter in Richtung Montabaur zu fahren. Hier beachtete der PKW-Fahrer nicht die Vorfahrt des von links kommenden LKW, so dass es im Einmündungsbereich zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge kam. Die L 317 ist mit Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren!“ beschildert. Der Verursacher verletzte sich so schwer, dass er zum stationären Aufenthalt in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Der Gesamtsachschaden an beiden Fahrzeugen wird mit etwa 20.000 Euro beziffert.



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