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Nachricht vom 13.10.2014    

Antrag: Der Westerwaldkreis gehört zusammen!

Westerwälder Kreistag wehrt sich gegen Herauslösung von Verbandsgemeinden bei Landtagswahlkreisen. Gemeinsamer Antrag der Fraktion CDU, FWG und FDP.

Foto: Wolfgang Tischler

Montabaur. Der Westerwälder Kreistag hat in einer intensiv geführten Aussprache harte Kritik am Plan der Landesregierung zur Herauslösung der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen und Rennerod aus den Westerwälder Landtagswahlkreisen geübt. Auf Antrag von CDU, FWG und FDP hat eine breite Mehrheit des Kreistags - gegen die Stimmen der SPD - einer Abspaltung einzelner Verbandsgemeinden aus dem Westerwaldkreis widersprochen.

Der Kreistag des Westerwaldkreises fordert die Landesregierung und den Landtag auf, bei der Neueinteilung der Wahlkreise für die Landtagswahl die Grenzen des Westerwaldkreises und die Zusammengehörigkeit der Westerwälderinnen und Westerwälder zu respektieren. Der Kreistag wehrt sich gegen eine Abspaltung einzelner Westerwälder Verbandsgemeinden zugunsten anderer Wahlkreise. Die Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen und Rennerod sind elementare Bestandteile des Westerwaldkreises und müssen auch zukünftig von den Landtagsabgeordneten des Westerwaldkreises vertreten werden.

Zuvor hatte CDU-Fraktionsvorsitzender Dr. Stephan Krempel den Antrag ausführlich begründet. Er warf der Landesregierung vor, die Vorlage zum Neuzuschnitt der Wahlkreise sei parteipolitisch motiviert. Der Vorschlag des Landeswahlleiters zum Wechsel der VG Wallmerod in den oberen Wahlkreis sei nicht aufgegriffen worden. Offenbar wollte die Landesregierung zwei „schwarze“ Verbandsgemeinden herauslösen und dadurch die SPD-Position verbessern.

Dr. Krempel räumte ein, dass die grössenmäßige Abweichung der Wahlkreise über 25 Prozent verfassungsrechtlich bedenklich sei und zeigte anschließend Alternativen auf: „ Erstens: wenn sie in Mainz beispielsweise der Vorgabe der Rechtsprechung und der klaren Empfehlung des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages akzeptieren würden und sich nur an den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern orientieren würden, dann sähe das Bild ganz anders aus. Sie müssten im Wahlkreis Montabaur gar nichts ändern, weil dieser im Jahr 2016 dann unter der 25 Prozent-Marke liegen würde und der obere Wahlkreis wäre auch nur minimal drüber.



Zweite Überlegung: Sie wissen auch, dass eine Abweichung von den Verfassungsgerichten für eine Übergangsfrist akzeptiert wird, wenn sachliche Gründe vorliegen, und die gibt es: Die Landesregierung hat nach eigenen Aussagen eine Kommunalreform bis 2019 vor der Brust, das wäre ein solcher Grund, denn bei der Neugliederung von Landkreisen könnte man auch Wahlkreisgrößen problemlos und harmonisch mitregeln. lm übrigen, auch das haben die Verfassungsgerichte gesagt Kontinuität, örtliche Identifikation und territoriale Verankerung sind auch wichtige Grundsätze, die mit abzuwägen sind und in die Entscheidung mit einfließen müssen.“

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Krempel appellierte an die Kreistagskolleg(inn)en: „Wehret den Anfängen“. Er fuhr fort: „Wir lassen den Westerwaldkreis nicht politisch verhökern, er ist auch keine beliebige Manövriermasse. Lassen sie uns deshalb mit diesem Antrag kraftvoll unter Beweis stellen und deutlich machen, was die Menschen in unserer Region denken und wofür wir in diesem Kreistag die politische Verantwortung tragen: Vom Kannenbäckerland bis in den hohen Westerwald: Der Westerwaldkreis gehört zusammen!“


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