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Pressemitteilung vom 26.02.2024    

Die Luft im Land wird besser: Schadstoffkonzentrationen auf niedrigem Stand

Gute Nachrichten kommen aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz: Die Jahresmittelwerte für die Luftschadstoffkonzentrationen im Land waren 2023 so gering wie nie zuvor, die Mittelwerte von Feinstaub und Stickstoffdioxid haben sich in den vergangenen zehn Jahren nahezu halbiert.

Eine Luftmessstation in Mainz (Foto: LfU)

Mainz. Nie wurden in Rheinland-Pfalz niedrigere Luftschadstoffwerte gemessen als im vergangen Jahr. Das zeigt die aktuelle Auswertung der Jahresmittelwerte 2023 an den landesweiten Luftmessstationen. "Dass gerade in den letzten zehn Jahren die Schadstoffkonzentrationen in unseren Städten stetig gesunken sind, ist ein beeindruckendes Beispiel erfolgreicher Umweltpolitik", freute sich Klimaschutzministerin Katrin Eder. Verantwortlich sei eine Vielzahl von Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. 2023 wurde der Rückgang zudem von günstigen meteorologischen Bedingungen begleitet. Die einzige Ausnahme bildet Ozon.

"Gerade die Belastungen durch Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube, die nachweislich die größten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, sind stark zurückgegangen", verdeutlichte Dr. Frank Wissmann, Präsident des rheinland-pfälzischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Das LfU betreibt seit 1978 im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität das Zentrale Immissionsmessnetz - ZIMEN - für Rheinland-Pfalz.

Sowohl an den verkehrsnahen Messstellen (unter anderem in Neuwied in der Hafenstraße und in Koblenz in der Hohenfelder Straße) als auch im städtischen Hintergrund haben sich die Jahresmittelwerte für die Schadstoffe "PM 10" und Stickstoffdioxid in den vergangenen zehn Jahren nahezu halbiert. Sehr ähnliche Entwicklungen, wenn auch nicht in dieser Deutlichkeit, werden für weitere Schadstoffe wie Ruß, Kohlenmonoxid, Benzol sowie verschiedene Schwermetalle (Blei, Cadmium, Arsen und Nickel) verzeichnet. Die geringeren Stickoxidkonzentrationen führen allerdings dazu, dass weniger Ozon abgebaut werden kann, was die gegenläufige Entwicklung bei diesem Schadstoff erklärt.

Neue EU-Grenzwerte
"Die erfreuliche Entwicklung bei der Luftqualität darf uns nicht dazu verleiten, bei unseren Anstrengungen zur weiteren Reduzierung der Luftbelastung nachzulassen", sagte Ministerin Eder. Vielmehr machten die aktuell von der EU geplanten Verschärfungen der Grenzwerte deutlich, dass das Ziel einer gesunden Luft noch lange nicht erreicht sei. Vertreter von EU-Kommission, EU-Regierungen und EU-Parlament haben sich am 20. Februar unter anderem darauf verständigt, dass die zulässigen Konzentrationen von Feinstaub der Fraktion "PM 2,5" und Stickoxiden teilweise mehr als halbiert werden.



Ab dem Jahr 2030 sind dann für "PM 2,5" nur noch zehn Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) (bisher 25 µg/m3) im Jahresmittel zugelassen. Beim Stickstoffdioxid ist ab 2030 nur noch eine mittlere Jahreskonzentration von 20 µg/m3 (bisher 40 µg/m3) zulässig. Der neue "PM 10"-Grenzwert wird im Jahresmittel bei 20 µg/m3 liegen (bisher 40 µg/m3). Zulässig sind künftig Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 45 µg/m3 (früher 50 µg/m3) an 18 statt bisher 35 Tagen. Mit diesen Verschärfungen werden die Europäischen Luftqualitätsgrenzwerte deutlich an die Empfehlungen der WHO angenähert und erfordern auch zukünftig erhebliche Anstrengungen seitens der Politik zur Erreichung der neuen Richtwerte und damit zur Verbesserung der Luftqualität.

Vielfältige Ursachen
Auf nationaler Ebene führte der verpflichtende Einbau von geregelten Katalysatoren (SCR-Kats et cetera) in den frühen 2000er-Jahren zu einer deutlichen Reduzierung der Feinstaubbelastung durch Dieselfahrzeuge. Die kontinuierliche Verschärfung der Euro-Normen bei Pkw und Lkw führten dann auch bei den Stickoxiden - hier vor allem beim Stickstoffdioxid (NO2) - zu einer erheblichen Reduzierung der Luftbelastung. Wegen der hohen Verkehrsbelastung in Mainz, Koblenz und Ludwigshafen wird der Grenzwert von 40 µg/m3 NO2 allerdings erst seit dem Jahr 2020 landesweit eingehalten. In den Großstädten waren dazu weitere, meist lokale Maßnahmen nötig wie die Ausweisung von Umweltzonen, die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie verkehrslenkende Maßnahmen, wie die Optimierung von Verkehrsflüssen durch intelligente Verkehrssteuerungssysteme (Dosierung des Verkehrsaufkommens, Einführung von Busspuren, Verkehrsberuhigung durch die Einführung von Tempo-30-Zonen). (PM)



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