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Pressemitteilung vom 02.08.2023    

Erste Erfolge im Westerwaldkreis: "Budget für Arbeit" hilft Menschen mit Behinderung

Das "Budget für Arbeit" soll behinderten Menschen den Übergang von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Aber mit welchen Herausforderungen und Chancen ist der Sprung für Werkstatt-Beschäftigte und Unternehmen verbunden? Damit beschäftigte sich der Senioren- und Behindertenrat (SBR) Westerwald und stellt fest: "Es wird von den Verantwortlichen schon viel getan, aber es darf noch besser werden."

Erste Schritte hin zum Budget für Arbeit: Ein Viweca-Teilnehmer reinigt die Verkaufsflächen in einem Westerburger Gartencenter, damit die Pflanzen ansprechend präsentiert werden. (Foto: Dagmar Theis)

Westerwaldkreis. Der SBR verfolgt als Netzwerk das Ziel, die Nutzung der Budgets für Arbeit oder Ausbildung kreisweit noch zu verbessern. Das Budget ist für Menschen gedacht, die aufgrund ihrer Behinderung bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, weil sie entweder voll erwerbsgemindert oder werkstattberechtigt sind. Im Mittelpunkt stehen dabei Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, die sich für die Arbeits-Budgets interessieren, sich dazu unabhängig beraten lassen wollen und ein Unterstützungsangebot vor Ort suchen. Daneben wendet sich das in Rheinland-Pfalz erfundene und jetzt bundesweit eingeführte Modellprojekt an Arbeitgeber, die sozialversicherungspflichtige Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze im Rahmen der Budgets verwirklichen und einem Menschen mit Behinderung eine Chance geben wollen.

Gemeinsam mit den in der Region erfahrenen Partnern wie den Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn und deren Integrationsabteilung "Viweca” wird das Budget mit der Kreisverwaltung als Kostenträger umgesetzt. Angestrebt werden sollte nach Meinung des SBR ein noch einfacherer Zugang zum Budget für Arbeit oder Ausbildung. Eine Initiative auf Bundesebene setzt sich aktuell dafür ein, eine kompetente Beratung für die praktische Umsetzung anzubieten und behinderte Menschen dazu zu befähigen, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gelangen.

Erste Jobeinstiege ermöglicht
Seit 2008 konnten insgesamt 43 Werkstattbeschäftigte der Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn - darunter 34 Westerwälder - im Rahmen des Budgets für Arbeit auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz wechseln. Dagmar Theis, Leiterin der Viweca, beschreibt die Zufriedenheit der ehemaligen Werkstattbeschäftigten: "Sie verdienen jetzt ihr eigenes Geld und ihr Selbstwertgefühl und ihre Unabhängigkeit wurden deutlich gesteigert", so Theis.

Außerdem habe sich die nachfolgende mehrjährige Begleitung am Arbeitsplatz bewährt. Diese Unterstützung nach dem Übergang in Arbeit durch die bekannten Jobcoachs sei einer der Erfolgskriterien für ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Sowohl die betroffenen Personen als auch die Arbeitgeber geben ihr regelmäßig diese Rückmeldung.

Die dauerhaften Zuschüsse in gleichbleibender Höhe sowie das Rückkehrrecht in die Werkstatt sind nach Erfahrung der Beteiligten bei der Caritas weitere Faktoren für gelingende, nachhaltige Arbeitsverhältnisse. Die Betriebe und Unternehmen zeigten sich laut Viweca-Leiterin Theis offen für das Budget für Arbeit, wenn sie entsprechende Informationen durch das Team der Viweca erhielten.



Mehr Infos erwünscht!
Hier gibt es jedoch auch einen Kritikpunkt: "Wir wünschen uns von den politischen Akteuren noch mehr Informationen zu diesem Thema für die Arbeitgeber und die Öffentlichkeit", erläutert Armin Gutwald, Geschäftsführer der Caritas-Werkstätten Westerwald-Rhein-Lahn. Dann könne noch mehr Menschen der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen - insbesondere, da nicht nur Fachkräfte, sondern auch Arbeitskräfte fehlten.

Noch mehr Menschen mit Behinderung den Übergang auf den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und sie mit verbesserten Arbeitsbedingungen auch in ihrer Beschäftigung zu halten, ist auch Ziel des ab 1.1.2024 geltenden neuen "Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes". Darauf weist die heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Tanja Machalet hin, die auch dem zuständigen Ausschuss des Bundestages für Arbeit und Soziales angehört: "Damit vereinfachen wir die Einstellungsbedingungen für Arbeitgeber, indem der Lohnkostenzuschuss für sie nicht mehr auf 40 Prozent des vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelts begrenzt wird. Das macht die Einstellung von Menschen mit Behinderungen einfacher und attraktiver", so die MdB. Die Bundesregierung wolle weiter dazu beitragen, dass Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können.

"Der SBR ist froh", so heißt es in einer Pressemitteilung, "dass es kreisweit eine Fallsteigerung beim Budget für Arbeit gibt." 2012 waren es erst elf Personen, 2019 schon 19 und aktuell immerhin 24. "Die Tendenz zeigt erfreulich nach oben, und wenn das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz und die Beteiligten vor Ort im Westerwaldkreis sich weiter gemeinsam engagieren, ist eine weitere spürbare Steigerung im Interesse der betroffenen Menschen möglich", so SBR-Koordinator Uli Schmidt. Immerhin gebe es im Kreis 426 Werkstattbeschäftige als mögliche Zielgruppe. (PM)


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