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Pressemitteilung vom 02.11.2022    

Verlegung eines radiologischen Sitzes von Simmern nach Selters

Der unabhängige und eigenständig agierende Berufungsausschuss in Rheinland-Pfalz hat dem Widerspruch gegen die Verlegung eines radiologischen Vertragsarztsitzes von Simmern in das 98 Kilometer entfernte Selters stattgegeben und die eingebrachten Bedenken bestätigt.

Symbolbild

Mainz/Simmern/Selters. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hatte
zuvor mit Blick auf die bestmöglichen Versorgungsstrukturen für alle Patienten in Rheinland-Pfalz um die Überprüfung einer entsprechenden Entscheidung des Zulassungsausschusses gebeten.
Grundlage für den Widerspruch der KV RLP war ihr Sicherstellungsauftrag für ganz
Rheinland-Pfalz. Eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung ist demnach
maßgeblich. Im Falle der Verlegung eines Vertragsarztsitzes darf die Versorgung am
ursprünglichen Ort nicht nachteilig verändert werden. Mit Blick auf die aktuelle
Versorgungssituation in Selters und Simmern unter Einbeziehung der radiologischen
Angebote in Montabaur, Dernbach, Koblenz und Neuwied ist das radiologische
Leistungsangebot in Simmern im Vergleich nicht annähernd so breit aufgestellt. Die
Versorgung am ursprünglichen Ort würde sich durch eine Verlegung demnach
verschlechtern.

"Wir verfügen als KV RLP über den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag und müssen
dabei nicht nur die lokalen Gegebenheiten, sondern immer unser gesamtes
Bundesland im Blick haben", erläutert der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands
der KV RLP, Dr. Andreas Bartels. "Wir setzen uns als KV RLP für eine
flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in ganz Rheinland-Pfalz ein und sind
stets darauf bedacht, zum Wohle aller Patientinnen und Patienten bestmögliche
Versorgungsstrukturen zu schaffen." Ausgehend von dieser Sorgfaltsplicht habe die
KV RLP im vorliegenden Fall die Entscheidung des Zulassungsausschusses vom
Berufungsausschuss prüfen lassen. "Der Berufungsausschuss ist ein unabhängiges
Gremium, bestehend aus Vertretungen der Ärzteschaft und der Krankenkassen. Sein
Ergebnis schafft Verbindlichkeit, nicht zuletzt für die Patientinnen und Patienten.
Dabei bleibt es bei unserem Angebot, im Bedarfsfall pragmatisch zu unterstützen",
sagt Dr. Bartels.



Die dazu bereits im August von der KV RLP eingerichtete Sonderrufnummer 06131
326-4599 bleibt bis auf Weiteres montags, mittwochs und freitags zwischen 9 und 12
Uhr geschaltet, auch wenn sie seit Mitte September nicht mehr in Anspruch
genommen wurde. Hier können sich betroffene Patientinnen und Patienten melden,
die bereits fälschlicherweise vor dem rechtsverbindlichen Abschluss des
Zulassungsverfahrens einen Termin im Krankenhaus Selters erhalten hatten, und
werden an andere radiologische Praxen vermittelt.
(PM)



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