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Nachricht vom 28.08.2022    

Landgericht Koblenz: Cannabisplantage in VG Hamm/Sieg war Dorfgespräch

Von Wolfgang Rabsch

Man kann ja davon halten was man will, aber an vielen Gerüchten, die in einem kleinen Dorf verbreitet werden, steckt auch häufig ein Fünkchen Wahrheit. Gegen diese Gerüchte und gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz versucht zurzeit eine dreiköpfige Familie aus einem Ort in der Verbandsgemeinde Hamm/Sieg, vor der zweiten Strafkammer das Landgericht Koblenz anzukämpfen.

Das Landgericht Koblenz. (Symbolfoto: Archiv/W. Rabsch)

Region. Der 19-jährige Sohn als Hauptangeklagter, die 45-jährige Mutter sowie deren 41-jähriger Ehemann, mit dem sie in zweiter Ehe verheiratet ist, sollen laut Anklage der Staatsanwaltschaft bandenmäßig und gemeinschaftlich, durch die Errichtung einer Cannabisplantage gewerbsmäßig Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben haben, obwohl dazu keine amtliche Genehmigung vorgelegen hat. Zudem wurde der 19-jährige Sohn wegen Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt. (Die Kuriere berichteten hier.)

14-jährige Tochter wurde mit Cannabis versorgt, ein Brief führte zur Anzeige
Zum Fortsetzungstermin beim Landgericht Koblenz erschien der Zeuge, der durch seine Anzeige bei der Polizei das Verfahren erst ins Rollen gebracht hatte. Ihn beschlich schon immer den Verdacht, dass seine 14-jährige Stieftochter Marihuana rauchen würde. Er ahnte, dass sie in das in der Nachbarschaft gelegene baufällige Haus gehen würde, um sich dort Cannabis zu besorgen. Als er sie zur Rede stellte und Antworten verlangte, wurde sie laut Zeugen patzig und beleidigend: "Sie sei doch keine Ratte und würde ihre Leute nicht verpfeifen". Im Heimatort des Zeugen wurde mehr oder weniger offen darüber geredet und spekuliert, dass in dem heruntergekommenen Anwesen ein florierender Handel mit Drogen vonstattengehen würde. Wenn im Dorf die Rede von der Familie war, dann fiel immer der Vorname des Sohnes. Der Zeuge selbst kenne die Angeklagten nicht persönlich, hätte sie nur mal kurz gesehen, wenn er beim Gassigehen mit seinem Hund an dem Haus vorbeigekommen wäre.

Ein Brief seiner Tochter brachte das Fass zum Überlaufen: Der Brief war nicht ausreichend frankiert und wurde deshalb von der Post wieder zurück an die Heimatanschrift gesandt. Der Zeuge nahm den Brief in Empfang, dabei kam es ihm sofort komisch vor, dass mit dem Inhalt etwas nicht stimmen könne, weil er seltsam roch, er tippte auf Marihuana. Mit dem Brief ging der Zeuge zur Polizei, um feststellen zu lassen, ob er mit seiner Vermutung richtig liegen würde. Der Verdacht des Mannes wurde nach kurzer Untersuchung des Briefinhaltes bestätigt und Anzeige erstattet.



Interessante Erkenntnisse des toxikologischen Gutachters
Ein Gutachter der Rechtsmedizin Cannabis der Uniklinik aus Mainz erklärte ausgiebig, wie eine Haarprobe zum Drogennachweis vonstattengeht. Von allen drei Angeklagten lagen Haarproben vor, die toxikologisch untersucht wurden, im Ergebnis aber lediglich Werte im unteren Bereich erbrachten, die auf einen geringeren Konsum von Cannabis hindeuteten. Der Gutachter schloss nicht aus, dass es möglich sei, wenn Cannabispflanzen mit den Händen angefasst würden, und man anschließend die Haare berührt, geringen Konzentrationen entstehen können, ohne dass Cannabis geraucht wurde. Auch der Geruch von "Gras" könne die Haare kontaminieren. Wenn die Angeklagten ihren Führerschein verloren hätten und zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einen Drogentest hätten vorlegen müssen, dann wäre das ermittelte Ergebnis kein Hindernis gewesen. Es wäre aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Angeklagten nur sporadisch gekifft hätten, höchstens jedoch ein- bis zweimal im Monat.

Für eine Zeugin wird es kostspielig
Für die zum Termin geladene Ex-Freundin des Sohnes, die es jedoch trotz ordnungsgemäßer Ladung vorzog, dem Termin fernzubleiben, wird ihr Fehlverhalten ein teures Nachspiel haben. Sie wurde zu einem Ordnungsgeld von 200 Euro verdonnert. Wenn sie das nicht bezahlen kann, können vier Tage Ordnungshaft festgesetzt werden. Zudem hat sie die durch ihr Fernbleiben entstandenen Kosten zu tragen. Das könnte richtig teuer werden, da insgesamt vier Rechtsanwälte in dem Verfahren tätig sind.

Ein Polizeibeamter, der bei der Durchsuchung des Anwesens anwesend war, fand in einem Kleinwagen, der in der Garage abgestellt war, im Kofferraum Mülltüten und Kisten vor, in denen sich Cannabispflanzen befanden. Zudem schlug ihm aus dem Inneren des Autos starker Cannabisgeruch entgegen.

Termin zur Fortsetzung der Verhandlung wurde bestimmt auf den 16. September 2022, dann sollen weitere Zeugen und Sachverständige vernommen werden. Die Kuriere bleiben am Ball und wird vom weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.



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