Werbung

Nachricht vom 23.03.2022    

Ruhegehalt pensionierter Lehrerin wegen Vertretens von „Reichsbürger“-Gedankengut aberkannt

Einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die ehemalige Beamtin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2006 als Lehrerin im Dienst des klagenden Landes. Etwa zehn Jahre später tätigte die Ruhestandsbeamtin in zwei von ihr veröffentlichten Büchern sowie in mehreren Schreiben an Behörden Äußerungen, die Gegenstand der vom Land Rheinland-Pfalz erhobenen Disziplinarklage sind. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat der ehemaligen Beamtin das Ruhegehalt aberkannt, weil sie sich im Ruhestand aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt habe. Dabei könne dahinstehen, ob sie der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehöre, da die ihr vorgehaltenen Äußerungen jedenfalls szenetypisch und inhaltlich gezielt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien.

Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die ehemalige Beamtin unter anderem geltend, sie habe die vorgehaltenen Äußerungen als Wissenschaftlerin und „kritische Demokratin“ getätigt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung zurück. In den von der Ruhestandsbeamtin getätigten Äußerungen komme geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck. So sei darin in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland mehrfach von einem Scheinstaat beziehungsweise Nichtstaat und von einem angeblichen Unternehmen mit Firmenstrukturen die Rede. Außerdem habe sie einen ehemaligen Bundespräsidenten als „Geschäftsführer“ und das demokratische Wahlsystem als „Partei-Wahldiktatur“ bezeichnet. Die Verfassungsordnung habe sie als „ungültig“ abgelehnt.



Hierdurch habe die Beamtin gegen ihre Treuepflicht verstoßen, die – auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus – einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstelle. Die schwerwiegende Verletzung dieser Pflicht durch die Ruhestandsbeamtin in Gestalt einer Herabsetzung und Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit Verweis auf die Meinungs- oder die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen.
Urteil vom 11. März 2022, Aktenzeichen: 3 A 10615/21.OVG



Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Pedel-Gaudi im Vallendarer Stadtwald war ein voller Erfolg

Vallendar. Bereits am Vorabend, 30. April, fanden sich ab 16 Uhr die ersten durstigen Wanderer auf dem Pedel ein. Bei angenehmen ...

Veranstaltung in Montabaur beschäftigt sich kritisch mit dem "Digitalzwang"

Montabaur. Um 15 Uhr sind im VHS-Gebäude, Sauertalstraße 19 in Montabaur alle Interessierten zu einer Veranstaltung zum Thema ...

Familienzaubershow mit Tim Salabim: "Affentheater" im Jugend- und Kulturzentrum Höhr-Grenzhausen

Höhr-Grenzhausen. Die Besucher erwartet eine lustige und freche Show, bei der die kleinen Gäste nicht nur zuschauen, sondern ...

Web-Seminar zu Photovoltaik vom Balkon - Gesetzesänderungen erleichtern Nutzung

Region. Ende April haben Bundestag und Bundesrat nach einer langen Hängepartie das von vielen schon lang erwartete Solarpaket ...

Kriminalpolizei Koblenz sucht Praktikanten: Einblick in die Welt der Ermittlungen

Koblenz. Im Polizeipräsidium Koblenz ist es an der Zeit, die nächsten Generationen von Kriminalermittlern zu inspirieren ...

Dramatischer Polizeieinsatz in Nister: Mann droht mit Selbstverbrennung

Nister. Die Ereignisse spielten sich montagnachts gegen 23.45 Uhr in Nister ab. Die Polizei Hachenburg wurde aufgrund einer ...

Weitere Artikel


IHK-Akademie: Fit für die Abschlussprüfung im Sommer

Region. Viele Azubis sind kurz vor dem Abschluss ihrer kaufmännischen Berufsausbildung. Wer sich intensiv auf Ihre schriftliche ...

Ostereierschießen für Jedermann in Montabaur

Montabaur. Am Samstag, dem 9. April, lädt die Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur nach langer pandemiebedingter ...

Der Tischtennis-Klassiker zum Abschluss: Düsseldorf kommt!

Grenzau. Die spannende Partie gegen Düsseldorf steigt am Sonntag, dem 3. April, von 15 Uhr an in der Grenzauer Zugbrückenhalle. ...

Fahren unter Alkoholeinwirkung in Ailertchen

Ailertchen/Westerburg. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Nacht vom 22. März auf den 23. März, gegen 2.20 Uhr, fiel ...

Ukraine-Hilfen: Steuerliche Erleichterungen bei Unterstützung der vom Krieg Betroffenen

Neuwied. Diese Sonderregelungen zielen unter anderem darauf ab, steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen ...

Energietipp der Verbraucherzentrale: Neubau aus Holz oder Stein?

Westerwaldkreis. Grundsätzlich kann der notwendige Wärmeschutz sowohl bei Holzständerbauweise als auch bei Massivbauweise ...

Werbung