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Nachricht vom 23.02.2022    

Landgericht Koblenz verhandelt schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes

Von Wolfgang Rabsch

Die erste Strafkammer beim Landgericht Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter am Landgericht Thomas Metzger, hat zurzeit wieder einmal ein Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu verhandeln.

Das Landgericht Koblenz. (Foto: Wolfgang Rabsch)

Höhr-Grenzhausen. Bei dem Angeklagten im Prozess vor dem Landgericht Koblenz handelt es sich um einen 28-jährigen Mann mit somalischer Staatsbürgerschaft, der in Deutschland Schutz sucht. Der Angeklagte wurde in Handfesseln vorgeführt, da er seit dem 27. August 2021 in Untersuchungshaft sitzt. Als Pflichtverteidiger ist dem Angeklagten Rechtsanwalt Andreas Langer aus Bendorf beigeordnet.

Was wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Angeklagten vor?
Aus Rücksicht auf das achtjährige Opfer werden an dieser Stelle nur wenige Details aus der Anklage mitgeteilt, weil die genauen Einzelheiten kaum zu ertragen sind. Der Angeklagte, der mit einer ebenfalls aus Somalia stammenden Frau verheiratet ist, hat mit dieser ein leibliches Kind sowie ein Kind, welches seine Frau mit in die Ehe gebracht hat. Im Zeitraum vom 17. Juli 2021 bis zum 26. August 2021 soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft in fünf selbstständigen Taten sexuelle Handlungen an einem Kind unter 14 Jahren vorgenommen haben, wobei in drei Fällen der Beischlaf mit Eindringen in den Körper des Kindes ausgeübt wurde. Das achtjährige Mädchen wollte das nicht und forderte den Angeklagten mehrmals auf, aufzuhören, weil es starke Schmerzen verspürte. Der Angeklagte soll sich immer dann an seiner Stieftochter vergangen haben, wenn seine Frau außer Haus war, zum Beispiel beim Einkaufen oder um an einer Fahrstunde zur Erlangung des Führerscheins teilzunehmen. Das Ganze kam heraus, als die Mutter unerwartet früher zu Hause erschien und den Angeklagten bei der Tat ertappte. Die Taten sollen sich in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ereignet haben. Zur Anklage kommen die Paragrafen 174 Absatz 1 Ziffer 1, 176 Absatz 1 Ziffer 1, sowie 176 c Ziffer 2a des Strafgesetzbuches (StGB).



Das achtjährige Mädchen wird als Nebenklägerin in diesem Verfahren von Rechtsanwältin Sandra Buhr aus Wirges vertreten.

Nach dem Verlesen der Anklage erklärte der Vorsitzende Richter, dass keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung (sogenannter Deal) stattgefunden haben. Der Angeklagte wurde vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass er sich zur Sache einlassen könne, aber auch die Aussage verweigern könne. Rechtsanwalt Langer erklärte für seinen Mandanten, dass zurzeit keine Angaben zur Sache und zur Person des Angeklagten gemacht werden. Rechtsanwalt Langer deutete jedoch an, dass in der Fortsetzungsverhandlung am 2. März mit einer Einlassung zu rechnen sei.

In der Fortsetzungsverhandlung soll, aller Wahrscheinlichkeit nach, die leibliche Mutter des Kindes gehört werden. Dann wird auch darüber entscheiden, ob dem Kind, je nach Einlassung des Angeklagten, die belastende Aussage vor Gericht erspart werden kann.

Der WW-Kurier wird natürlich vom weiteren Prozessverlauf berichten.


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