Werbung

Nachricht vom 04.01.2022    

Amtsgericht Montabaur ahndet Beleidigung von Polizeibeamten

Von Wolfgang Rabsch

Da hätte der heute 24-jährige Angeklagte aus dem oberen Westerwald mal lieber seinen Mund gehalten. Obwohl er unter dreifacher Bewährung stand, hielt er es für angemessen, die ihn kontrollierenden Polizeibeamten übel zu beschimpfen und zu beleidigen.

Amtsgericht Montabaur. Foto: Wolfgang Rabsch

Montabaur. Das Schöffengericht in Montabaur unter dem Vorsitz von Richter Dr. Orlik Frank-Pilz kannte kein Pardon und verurteilte den mehrfach vorbestraften Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung.

Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz
Anfang September 2019 kontrollierten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Westerburg mehrere Personen auf dem Parkplatz des Kaufland-Centers in Westerburg. Der Angeklagte befand sich dort in Gesellschaft von weiteren Personen, die ebenfalls die Polizeibeamten beleidigten. Unter anderem wurde eine Polizeibeamtin mit dem in diesen Kreisen beliebten Schimpfwort „Du F…..“ beleidigt, ein anderer meinte: „Macht hier nicht auf dick, ihr Pisser.“ Diese Herren sind inzwischen wegen dieser Beleidigungen verurteilt worden. In diesem Zusammenhang, einhergehend mit den Beleidigungen der Kumpels, meinte der Angeklagte zu den Polizeibeamten: „Jetzt, wo ich nichts dabeihabe, kontrolliert ihr mich nicht, ihr A…..löcher.“

Der Angeklagte zeigte sich zu den Tatvorwürfen geständig: „Ich entschuldige mich dafür, das hätte nicht passieren dürfen.“ Die Strafliste aus dem Bundeszentralregister wurde verlesen, und die hatte es in sich. Der Angeklagte hat wegen gemeinschaftlichen Diebstahls, Hehlerei, Sachbeschädigung, räuberischer Erpressung, Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz mehrere Freiheitsstrafen erhalten, von denen er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten auch verbüßt hat. Wegen der anderen Delikte steht der Angeklagte unter dreifacher Bewährung. Der Vorsitzende erklärte, dass er noch von zwei weiteren Anklagen wisse, die von den Staatsanwaltschaften in Koblenz und Limburg an die zuständigen Gerichte weitergeleitet wurden.

Die Vertreterin der Bewährungshilfe erklärte, dass der Proband lediglich zu zwei persönlichen Gesprächen bei ihr erschienen sei, ansonsten habe er sich hin und wieder mal telefonisch gemeldet oder auch eine Mail gesendet. Die Zusammenarbeit sei eher träge gewesen, jedoch verhalte sich der Angeklagte ausgeglichener, wenn er in Arbeit stehe. Er sei auf der dauernden Suche nach einer heilen Welt und einer intakten Familie. Zu einer klaren positiven Sozialprognose konnte sich die Bewährungshelferin nicht durchringen, wollte aber auch eine allerletzte Chance nicht ausschließen.



Der Verteidiger des Angeklagten regte Einstellung des Verfahrens an, da im Hinblick auf die beiden demnächst zu verhandelnden Anklagen wesentlich höhere Strafen zu erwarten seien. Klare Antwort des Vorsitzenden: „Dieses Gericht stellt keine Straftaten, die gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte verübt werden, ein.“ Darauf antwortete der Verteidiger lakonisch: „Man kann es ja halt mal probieren. “

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte, gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten festzusetzen, die jedoch auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Als Bewährungsauflage solle der Angeklagte ein Jahr lang monatlich je 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der Verteidiger beantragte eine angemessene Freiheitsstrafe, die letztmalig zur Bewährung ausgesetzt werden solle, da der Angeklagte von Anfang an den Tatvorwurf eingeräumt hat. In seinem letzten Wort äußerte der Angeklagte lediglich: „Ich habe hier nichts mehr zu sagen.“

Urteil im Namen des Volkes
Nach eingehender Beratung mit den Schöffen verkündete der Vorsitzende das folgende Urteil: „Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.“ Das Urteil begründete der Vorsitzende mit den Worten: „Wir sollen hier Urteile im Namen des Volkes sprechen. Wenn jemand mit diesen Vorstrafen, dazu unter dreifacher Bewährung stehend, erneut eine Bewährung erhalten würde, das kann man niemandem auf der Straße erklären. Sie haben es bis heute nicht verstanden, obwohl sie mehrere Chancen gehabt haben, und diese nicht genutzt.“

Sollten nun in absehbarer Zukunft die Bewährungsstrafen widerrufen werden, droht dem Angeklagten, unter Einbeziehung des aktuellen Urteils vom Amtsgericht Montabaur, die nachträgliche Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Zudem stehen die möglichen Verurteilungen in den beiden anhängigen Verfahren noch aus.

Rechtsmittelverzicht wurde nicht erklärt, jedoch rannte der Angeklagte offensichtlich erregt aus dem Sitzungssaal. Mit diesem Urteil hatte er anscheinend nicht gerechnet. (Wolfgang Rabsch)


Lokales: Montabaur & Umgebung

Jetzt Fan der WW-Kurier.de Lokalausgabe Montabaur auf Facebook werden!


Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Tausende strömten zum Bendorfer Bauern- und Gartenmarkt

Bendorf. In der abgesperrten Marktzone drängten sich die Besucher an Ständen mit Garten- und Haus-Deko aus Textilien, Keramik, ...

Trunkenheitsfahrt in Hahn am See: Polizei entdeckt Pannenfahrzeug mit alkoholisiertem Fahrer

Hahn am See. Am 4. Mai um 18.10 Uhr bemerkten Polizeibeamte während ihrer Streifenfahrt ein Pannenfahrzeug auf der Bundesstraße ...

Gegenkandidatin tritt für die Wahl zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin in Alpenrod an

Alpenrod. "Ich bin ein Mensch, der nicht nur Dinge anpackt, sondern diese auch zu Ende führt", dies ist das Motto von Özden ...

Ökologische Entdeckungsreise: Familienveranstaltung mit Gummistiefeln entlang der Nister

Niederroßbach. Der Treffpunkt für die Veranstaltung war der Ort Niederroßbach, wo sich die Gruppe mit dem Geographen Frank ...

"Kidical Mass"- Fahrraddemonstration in Montabaur setzt Zeichen für sichere Radwege

Montabaur. Um 14 Uhr startete die angemeldete Fahrradrundfahrt "Kidical Mass" im Stadtgebiet von Montabaur. Mit etwa 120 ...

Dorfrocker spielten in Ingelbach - Sportfreunde Ingelbach nutzten ihre Chance

Ingelbach. Nach kurzer Absprache konnte die Planung beginnen. Am Mittwoch (1.Mai) war es dann so weit, die Bühne stand und ...

Weitere Artikel


Patrick Schmidt reduzierte sein Gewicht um 140 Kilogramm

Dierdorf. Als Sänger ist Patrick Schmidt in den folgenden Vereinen engagiert: MGV Frohsinn Herschbach, Gospel Voices Sankt ...

Sprengung eines Geldautomaten in Höhr-Grenzhausen

Höhr-Grenzhausen. Die Polizei hat nach der Sprengung eines Geldautomaten der Naspa in Höhr-Grenzhausen am Morgen des 5. Januars ...

Das Neujahrsbaby im Herz-Jesu-Krankenhaus ist da

Dernbach. Der kleine Neo bringt 2.510 Gramm auf die Waage und misst 51 Zentimeter. Die Eltern Jessica und Marco Eichel sind ...

Scheibe eingeschlagen: Diebstahl aus parkendem Auto in Hillscheid

Hillscheid. Am Dienstag, 4. Januar, parkten in den späten Nachmittagsstunden Spaziergänger ihren Pkw auf dem Parkplatz an ...

Es klapperten die Mühlen - von einst bis heute

Montabaur. Die Autoren Josef Kläser, Eleonore Lenz und Winfried Röther haben in jahrelanger Kleinarbeit liebevoll die Details ...

Steuerliche Erstberatung für Existenzgründer der IHK

Montabaur. Um bei einer Existenzgründung nicht den Überblick im Steuer-Dschungel zu verlieren, bietet das Starterzentrum ...

Werbung