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Nachricht vom 21.06.2021    

Kündigen: Worauf muss man achten?

Jeder kennt es: Das lästige Kündigen von Verträgen. Hat man nur einen Tag der Kündigungsfrist überschritten oder ein Detail vergessen, hat man meistens eine Schleife von noch einem Jahr zu zahlen. Wer sich diesen Stress sparen möchte, kann seine Kündigung am besten mit Kündigung Services abwickeln. Das spart Zeit und Nerven! Außerdem: Der Vertrag wird garantiert rechtzeitig und rechtswirksam gekündigt. Doch worauf muss man eigentlich achten, damit der Vertrag auch wirklich rechtswirksam gekündigt wird?

Fotoquelle: pixabay.com

1. Kündigungsfrist prüfen

Der häufigste Fehler bei rechtsunwirksamen Kündigungen ist das nicht Einhalten der Kündigungsfrist. Dabei gibt es zwei Vertragsarten: Die befristeten Verträge, welche zu einem Datum ganz automatisch auslaufen. Oder die unbefristeten Verträge, die sich immer wieder verlängern, solange man keine Kündigung ausspricht.

Bei den unbefristeten Verträgen ist in den meisten Fällen eine Frist vorgegeben, wenn nicht, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Beispielrechnung: Wenn der Vertrag am 01.01.2021 abgeschlossen wurde, eine Mindestlaufzeit von einem Jahr vorgesehen ist und die Frist drei Monate beträgt, muss spätestens zum 01.10.2021 die Kündigung eingegangen sein.

2. Rechtswirksame Kündigung

Ein weiterer Fehler, der bei Kündigungen häufig vorkommt, ist der der rechtsunwirksamen Kündigung. Der Anbieter muss einen identifizieren können. Kann er das nicht, wird er auch die Kündigung nicht akzeptieren.

Hat man beispielsweise eine Kundennummer, gehört diese unbedingt in das Kündigungsschreiben. Doch Achtung: Ein Zahlendreher kann hier schon zu Komplikationen führen – die Kundenidentifikationsnummer muss also definitiv stimmen.

Sollte keine Kundennummer vorhanden sein, dann sollte man eine andere Möglichkeit finden, um sich einwandfrei identifizieren zu können. Etwa eine Mitglieds- oder Kontonummer.
Außerdem muss darauf geachtet werden, in welcher Form das Kündigungsschreiben bei dem Anbieter eingehen muss. Etwa in Schriftform oder in digitaler Form per Fax oder E-Mail?
Wenn der Anbieter die Schriftform fordert, muss das Dokument laut § 126 BGB unbedingt unterschrieben sein. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Kündigung nicht rechtswirksam. Bei der elektronischen Schriftform muss eine digitale Signatur, gemäß § 2 des Signaturgesetzes (SigG), vorhanden sein.

3. Besser per FAX oder Einschreiben kündigen

Es ist nicht selten vorgekommen, dass Kündigungen beim Anbieter angeblich nie angekommen sind. Die sicherste Variante ist hier die Kündigung per FAX oder Einschreiben, denn hier hat man einen Nachweis, dass die Kündigung auch wirklich angekommen ist. Außerdem: Entscheidend ist hier das Datum, wann das Einschreiben angekommen ist und nicht, wann man es abgeschickt hat.
Praktischer Hinweis: Ein Nachweis nützt nichts, wenn man ihn nicht aufhebt. Daher sollte man ihn immer an einem nachvollziehbaren Ort aufbewahren, damit man ihn sofort findet, sollte er als Beweis gebraucht werden.

4. An was muss man nach der Kündigung denken?

Nach der Kündigung muss man häufig noch an mehrere Dinge denken, zum Beispiel:
• Sollte man seinen Handyvertrag gekündigt haben, sollte man sich am besten schon im Vorfeld einen neuen beantragt haben. Ist dies nicht geschehen, sollte zeitnah nach etwas passendem gesucht werden. Außerdem: Der SIM-Lock muss entfernt werden, damit das Endgerät auch bei einem anderen Anbieter einwandfrei funktioniert.
• Sollte die Wohnung gekündigt worden sein, muss eine Übergabe mit dem Vermieter stattfinden.
• Hat man ein Endgerät geliehen, muss dieses nach der Kündigung im angekündigten Zustand zurückgeschickt werden. (prm)

Gastautor:
David Kusserow



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