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Nachricht vom 03.03.2021
Region
Schöffengericht Montabaur sühnt schwere Körperverletzung
Dass eine schwere Straftat aus dem Jahr 2018 erst 2021 verhandelt werden konnte, war alleine dem Verhalten des Angeklagten geschuldet, der sich unmittelbar nach der Tat 2018 ins Ausland absetzte und erst 2020 bei erneuter Einreise nach Deutschlang festgenommen werden konnte.
Amtsgericht Montabaur. Foto: Wolfgang RabschMontabaur. So konnte es nun endlich zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht in Montabaur kommen.

Was wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Angeklagten vor?
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen dreißigjährigen Mann mit albanischer Staatsangehörigkeit, der sich nach eigenen Angaben abwechselnd in Deutschland und Albanien aufhielt. In Deutschland schlug er sich mit Gelegenheitsarbeiten durch, so jobbte er unter anderen als Fahrer und verteilte Zeitungen, dadurch habe er rund 1.000 Euro monatlich verdient. Nach etwa drei Monaten sei er dann wieder in sein Heimatland gefahren, dort habe er als Kellner gearbeitet, aber nur 130 Euro verdient, bei seinem Onkel auf dem Bau bekam er unregelmäßig Lohn, wenn Geld da war. Der Angeklagte ist ledig, hat keine Kinder, aber eine Lebensgefährtin, die Schwester und die Eltern leben in Albanien. Der Angeklagte: „Ich lebe in der Nähe von Westerburg und will umgehend wieder nach Albanien reisen um dort zu arbeiten, sollte ich aus der U-Haft entlassen werden.“

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Koblenz verlas die Anklage, die dem Angeklagten schwere Körperverletzung gem. Paragraph 226 Strafgesetzbuch vorwirft. Am 4. November 2018 befand sich der Angeklagte mit einer Gruppe in der bekannten Szene-Kneipe „B 54“ in Rennerod um dort zu feiern. Da sich die Gruppe sehr aggressiv verhielt, auch die weibliche Bedienung belästigte und bedrängte, bat der später geschädigte Zeuge die Gruppe um den Angeklagten, den Pub zu verlassen. Dieser Aufforderung kamen die Männer zunächst nach, betraten dann aber kurze Zeit später wieder den Pub. Der Angeklagte ging zu dem Zeugen, ergriff ohne Vorwarnung einen Aschenbecher und schlug diesen dem Zeugen unvermittelt ins Gesicht, der dadurch im Gesicht erhebliche Verletzungen davontrug und heute noch unter physischen und psychischen Schäden leidet.

Reuiger Angeklagter zahlt Schmerzensgeld im Sitzungssaal
Rechtsanwalt Karakus, der den Angeklagten sowohl als Pflicht- und Wahlverteidiger vertrat, gab sodann eine anwaltliche Erklärung zu Protokoll: „Der Angeklagte räumt die ihm zur Last gelegte Tat vollumfänglich ein. Er kann sich bis heute nicht erklären, wie es zu der Tat kam, hat auch keine genaue Erinnerung daran, da er stark betrunken war. Er will nichts beschönigen, es tut ihm aufrichtig leid, was geschehen ist.“

Der Angeklagte bestätigt die Erklärung seines Verteidigers: „Ich entschuldige mich in aller Form bei dem Zeugen, es tut mir wirklich leid, was geschehen ist. Ich hatte sehr viel getrunken, wir hatten vorher „vorgeglüht“, zuhause bereits Bier und Wein getrunken, im Pub haben wir noch Jägermeister und Wodka konsumiert. Warum ich den Aschebecher genommen habe, weiß ich nicht mehr. Ich hatte wohl mit dem Zeugen vorher einen banalen Streit, mit anderen Gästen hatten wir keine Probleme. Nachdem ich dem Zeugen den Aschenbecher ins Gesicht geschlagen habe, bin ich sofort weggelaufen, und habe mich nach Albanien abgesetzt. Bei meiner Wiedereinreise 2020 im Herbst bin ich noch auf dem Flughafen verhaftet worden, weil inzwischen ein Haftbefehl gegen mich vorlag. Ich sitze seit nunmehr fast fünf Monaten in U-Haft, die Haft trifft mich sehr.“

Rechtsanwalt Karakus erklärt, dass der Angeklagte heute 4.000 Euro an Schmerzensgeld und Schadensersatz an den Zeugen in bar zahlen will. Nunmehr wurde der geschädigte Zeuge aufgerufen, der den für ihn dramatischen Abend ohne Belastungseifer schilderte. Da stand ein kräftiger Mann von 34 Jahren vor dem Gericht, dem man aber anmerken konnte, dass er heute noch sehr zu kämpfen hat. Der Zeuge leidet immer noch unter den Nachwirkungen der Verletzung, vor allen Dingen unter psychischen Belastungen. Der Zeuge: „Als ich die Gruppe aufforderte, das Lokal zu verlassen, kam mir auch schon der Aschebecher entgegen, der mich voll im Gesicht traf. Durch den Schlag wurde die Nasenscheidewand aufgetrennt, ich erlitt eine große Platzwunde auf der Stirn, die mit 20 Stichen genäht werden musste, was ausgesprochen schmerzhaft war. Ich hatte danach auch schwere Geruchsprobleme, hinzu kamen Depressionen, deshalb gehe ich im Mai in eine psychische Tagestherapie. Ich trug vorher Kontaktlinsen, seit der Verletzung trage ich eine Brille, um die unansehnliche große Narbe auf der Stirn zu verdecken.“

Der Angeklagte entschuldigte sich nochmals bei dem Zeugen, danach überreichte Rechtsanwalt Karakus dem Zeugen 4.000 Euro als Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Zeuge nahm das Bargeld an, erklärte aber, dass er durch einen Anwalt vertreten sei, und die Sache mit der Zahlung nicht erledigt sei.

Der Vorsitzende Richter Massow verlas den Strafregisterauszug ( BZR ), der einen Eintrag wegen Trunkenheit im Verkehr enthielt, übrigens wurde diese Strafe eine Woche vor dem Vorfall im „B 54“ verhängt. Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde, beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, unter Anrechnung der erlittenen U-Haft von fast fünf Monaten. Die Strafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, Bewährungszeit zwei Jahre. Rechtsanwalt Karakus beantragte angemessene Strafe zur Bewährung, sowie Aufhebung des Haftbefehls, der Angeklagte schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers an.

Rechtskräftiges Urteil: ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung
Nach eingehender Beratung verkündete der Vorsitzende Richter Massow das Urteil, welches gemäß dem Antrag der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten beinhaltete, die erkannte Freiheitsstrafe wurde auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt, zudem wurde der Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz aufgehoben.

Das Urteil wurde nach erfolgter Rechtsmittelbelehrung rechtskräftig, weil alle Verfahrensbeteiligten auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten. Danach wurden dem Angeklagten, der in Handfesseln vorgeführt worden war, diese abgenommen, und er konnte als freier Mann den Sitzungssaal verlassen. (Wolfgang Rabsch)
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