WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 17.02.2021
Politik
Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten
In diesen Tagen, bis spätestens zum 21. Februar 2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 zugestellt. Wenn Sie per Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie ab sofort einen sogenannten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Bürgermeister Peter Klöckner dankt dem Briefwahlteam der VG Hachenburg. Über das Wochenende wurden schon über 4.000 Briefwahlanträge bearbeitet. (v.l.n.r.: Anita Becker, Martina Binge, Bärbel Abresch, Petra Völkner, Hannah Bauer, Mara Wengenroth, Thomas Welters und Bürgermeister Peter Klöckner). Foto: privatHachenburg. In der Verbandsgemeinde Hachenburg finden gleichzeitig die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Hachenburg sowie die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Marzhausen statt.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg,
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
3. online, über die Website der Verbandsgemeinde Hachenburg (www.hachenburg-vg.de),
4. per Fax an 02662/801-260 oder
5. durch einfache E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg (briefwahl@hachenburg-vg.de).

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimm- beziehungsweise Wahlberechtigte nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (siehe oben) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen für die oben genannten Wahlen können Sie - unfrankiert – mit den an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg adressierten Wahlbriefen schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Verwaltungsgebäude einwerfen. Versenden Sie die Wahlbriefe so rechtzeitig, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für die Wahlbriefe zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Nachricht vom 17.02.2021 www.ww-kurier.de