WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 04.02.2021
Politik
Landeswahlleiter Hürter lehnt ausschließliche Briefwahl ab
Nach der Beurteilung von Landeswahlleiter Marcel Hürter liegen derzeit die Voraussetzungen nicht vor, um eine ausschließliche Briefwahl für die Landtagswahl und gleichzeitige stattfindende Kommunalwahlen am 14. März 2021 anzuordnen.
Briefwahl. Symbolfoto: Wolfgang TischlerRegion. 13 Kreiswahlleitungen hatten in den vergangenen Tagen bei der Landeswahlleitung entsprechende Anträge gestellt; außerdem hatten sich mehrere Bürgermeister mit entsprechenden Forderungen an den Landeswahlleiter gewendet.

Der Landtag hat mit einer Änderung des Landeswahlgesetzes im Dezember letzten Jahres die Bedingungen für die ausschließliche Briefwahl in einzelnen Stimmbezirken oder Wahlkreisen – also regional begrenzt – geschaffen. Auf Antrag der jeweiligen Kreiswahlleitung kann der Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Innenministerium frühestens 45 Tage vor der Wahl – also vom 28. Januar 2021 an – eine ausschließliche Briefwahl in Stimmbezirken oder Wahlkreisen anordnen.

Hürter begründete seine Ablehnung mit der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Öffentlichkeit der Wahl. Eine ausschließliche Briefwahl könne nur angeordnet werden, wenn in dem betroffenen Gebiet das öffentliche Leben insgesamt weitgehend zum Erliegen gekommen ist. „Es gelten zwar derzeit aufgrund der Corona-Pandemie Hygieneregeln, Kontaktbeschränkungen und Gebote zum Abstand halten. Die Besorgungen des täglichen Lebens sind aber nach jetzigem Stand weiter möglich. Daher ist auch ein Aufsuchen des Wahllokals nicht ausgeschlossen“, erklärt der Landeswahlleiter.

Zudem werde durch ein Hygienekonzept sichergestellt, dass die Wählerinnen und Wähler beim Wählen im Wahlraum vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Hürter verwies darauf, dass alle Wahlberechtigten neben der Urnenwahl auch die Möglichkeit haben, ohne Angabe von Gründen Briefwahl zu beantragen.

Der Landeswahlleiter geht davon aus, dass auch bei der anstehenden Landtagswahl die Kommunen ausreichend Menschen finden werden, die bereit sind, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu werden. Er setzt dabei auf jüngere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereit sind, dieses wichtige Ehrenamt für unsere Demokratie auszuüben.

Hürter betont, dass seine Entscheidung über die ausschließliche Briefwahl den aktuellen Stand der Pandemieentwicklung berücksichtigt und dass die weitere Entwicklung der Virusausbreitung sorgsam beobachtet werde.

Von einigen Westerwälder Politiker/innen sind bei Facebook ablehnende Stellungnahmen zu lesen, zum Beispiel von Jenny Groß und der CDU-Kreistagsfraktion, von Emily Holighaus von den GRÜNEN Westerwald oder von Roland Weimer vom Verbandsgemeinderat Wallmerod. Sie alle halten die Ablehnung für unverantwortlich und Markus Vetter aus Horbach wettert, es müssten sämtliche Wahlvorstände und Wahlhelfer ihren Dienst ablehnen und bei Zwangsverpflichtung den Dienst nicht antreten.

Eine völlig lebensfremde Entscheidung - Ein Kommentar von Redakteurin Helmi Tischler-Venter:
Die Entscheidung des Landeswahlleiters mag formaljuristisch korrekt sein. Sie ist aber lebensfremd. Hier verspielt die Landespolitik ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit für ihre Corona-Maßnahmen. Wieso darf ich ins Wahllokal, aber mein Frisör, mein Einzelhändler, mein Fitnessstudio darf mich nicht reinlassen? Vier Personen aus verschiedenen Haushalten sind für die korrekte Durchführung der Präsenswahl erforderlich und mindestens eine Person (der Wähler) kommt hinzu. Das verträgt sich nicht mit der gültigen Corona-Verordnung.

Hürter erweckt den Anschein, dass von der Stimmabgabe keine erheblichen gesundheitlichen Gefahren ausgehen. Aber: Rund ein Viertel der Rheinland-Pfälzischen Wahlberechtigten ist über 65 Jahre alt und gehört damit zur Risikogruppe. Hinzu kommen noch die jüngeren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auch der Risikogruppe zugeordnet werden. Es drängt sich die Frage auf: Wem nutzt diese Entscheidung politisch?

Mein Rat: „Beantragen Sie Briefwahl und zeigen Sie der Landesregierung beziehungsweise Landeswahlleitung damit, dass Sie mündige und entscheidungsfähige Bürger sind.“




Nachricht vom 04.02.2021 www.ww-kurier.de