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Nachricht vom 29.01.2021 |
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Wirtschaft |
Gutes Signal für die Innenstadtentwicklung in Rheinland-Pfalz |
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Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Rheinland-Pfalz begrüßt die Entscheidung des Landtags vom 28. Januar 2021 zur Änderung des „Landesgesetzes über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“ (LEAPG). |
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Koblenz. Damit werden sogenannte Business Improvement Districts (BIDs), die sich in anderen Bundesländern und im internationalen Umfeld bereits als erfolgreiches Instrument zur Innenstadtentwicklung etabliert haben, auch in Rheinland-Pfalz praxistauglich. Für Änderungen der bestehenden Regelung hatten die IHKs sich seit fünf Jahren stark gemacht.
„Nicht erst durch die Corona-bedingten Schließungen von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen stehen die Innenstädte vor großen Herausforderungen. Dass die Novellierung des seit 2015 existierenden Landesgesetzes nun endlich verabschiedet wurde, begrüßen wir sehr“, sagt Dr. Jan Glockauer, Hauptgeschäftsführer der IHK Trier. „Da nach dem bisherigen Gesetz bei der Berechnung der Finanzierungsgrundlage Wohneigentum herausgerechnet werden musste, waren BIDs hierzulande schlichtweg nicht möglich. Denn gerade Immobilien in typischen Innenstadtlagen werden in den meisten Fällen vorwiegend gemischt genutzt, dadurch traten komplizierte Abgrenzungsprobleme auf. Wir hatten uns daher in den vergangenen fünf Jahren mehrfach für eine Änderung des Gesetzes ausgesprochen.“
Anders als bei herkömmlichen Stadtmarketing-Initiativen werden bei BIDs grundsätzlich alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Quartier zur Finanzierung herangezogen. Kern dieses Gedankens ist das eigenverantwortliche Handeln der lokalen Akteurinnen und Akteure: Sie selbst sollen die Initiative zur Gründung eines BIDs ergreifen, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, die Attraktivität der Innenstädte zu steigern und beispielsweise Leerstände zu verhindern.
„Nach Schaffung des rechtlichen Rahmens, müssen jetzt Taten folgen. Darunter verstehen wir neben der fachlichen Beratung auch eine Anschubfinanzierung für die Pilotprojekte. Denn gerade jetzt, in Zeiten der Corona-Krise, braucht es zusätzliche Anreize für privates Engagement, um die Innenstädte effizient aufwerten und weiterentwickeln zu können. Dann kann dieses Instrument einen wichtigen Mosaikstein für die dringend erforderliche Perspektive für den raschen Neustart der betroffenen Branchen aus dem Corona-Lockdown darstellen“, bekräftigt Glockauer.
Um LEAPs in Rheinland-Pfalz nun im zweiten Anlauf erfolgreich auf den Weg zu bringen, unterstützen die IHKs Initiativen vor Ort bei der Implementierung von LEAPs und beraten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gewerbetreibende und Werbegemeinschaften beim Gründungsprozess. (PM)
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Nachricht vom 29.01.2021 |
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