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Nachricht vom 06.12.2020
Wirtschaft
Karriere im Sicherheitsgewerbe – Voraussetzungen, Möglichkeiten und Verdienst
Die verschiedensten Umstände sorgen für eine berufliche Neuorientierung. Oftmals werden dabei Umschulungen und Weiterbildungen näher ins Auge gefasst, in denen Interessenten für neue Tätigkeiten ausgerüstet und qualifiziert werden. Diese werden sogar auf unterschiedliche Art und Weise gefördert. Karrierechancen bietet auch die Sicherheitsbranche. Sie ist aufgrund der vielen Berufszweige so interessant. Eine der Grundvoraussetzungen ist dabei die Sachkundeprüfung 34a. Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Welche Pforten eröffnen sich in der Branche und wie sieht der Verdienst dabei aus?
Fotoquelle: pixabay.comDer Arbeitsmarkt zeichnet sich durch eine ständige Fluktuation aus. Arbeitslosenzahlen steigen und senken sich wieder. Trotz der momentanen Lage und dem Anstieg der Arbeitslosenzahlen im April hat sich die Lage in den letzten Monaten dennoch schnell entspannt. Viele Menschen finden wieder zurück in das Erwerbsleben. Die Agentur für Arbeit und Jobcenter helfen dabei und stellen verschiedene Förderungen für Weiterbildungen zur Verfügung. Ein Bereich, für den eine Weiter- bzw. Fortbildung ermöglicht wird, ist die Sicherheitsbranche.

Was sind die Voraussetzungen für eine Karriere in der Sicherheitsbranche?
Die Tätigkeitsfelder in der Sicherheitsbranche sind sehr vielfältig, vom Kaufhausdetektiv bis hin zum eigenen Gewerbe stehen viele Möglichkeiten zur Auswahl. Schutz und Überwachung von Personen und Objekten sind in der Branche die Devise. Um jedoch in dieses Gebiet einzusteigen, sei es haupt- oder nebenberuflich, ist die Sachkundeprüfung 34a notwendig. Bei bestandener Prüfung wird der 34a Schein ausgehändigt, der dem neuen Arbeitgeber als Nachweis dient, dass alle notwendigen Kenntnisse für diese Art Beruf erworben wurden.

Das steckt hinter der Sachkundeprüfung 34a
Bei der Sachkundeprüfung werden für die Sicherheitsbranche relevante Themen abgefragt. Die notwendigen Inhalte werden im Vorfeld in Vorbereitungskursen vermittelt. Dabei wird über Themen wie dem Umgang mit Menschen, Waffen sowie über die Gefahrenabwehr und das Auflösen von Konfliktsituationen behandelt. Auch rechtliche Details werden thematisiert. Die Sachkundeprüfung wird im Anschluss von der Industrie- und Handelskammer durchgeführt.
An den Vorbereitungskursen als auch an der Prüfung kann im Grunde genommen jeder teilnehmen. Besonders interessant ist es natürlich für diejenigen, die ihre Berufschancen erhöhen oder wieder in das Arbeitsleben zurückfinden möchten. Zu dieser Gruppe gehören mitunter Arbeitsuchende, Berufsrückkehrer, Geringqualifizierte, Soldaten, Berufserfahrene, Arbeitnehmer als auch Selbstzahler. Die Vorbereitungskurse finden online in Vollzeit über einen Zeitraum von rund 16 Tagen statt.

Wann wird die Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a notwendig?
Dass für eine Karriere in der Sicherheitsbranche für viele Arbeitgeber oftmals die Sachkundeprüfung zur Voraussetzung zählt, wurde bereits erwähnt. Für welche Tätigkeiten ist sie allerdings genau notwendig?

Seit der Neufassung der Bewachungsordnung vom 01. Juni 2019 ist eine Regelung festgelegt, wer in der Bewachung eingesetzt werden darf und welche Nachweise dafür mitgebracht werden müssen. Der Nachweis der Sachkundeprüfung ist daher für die folgenden Tätigkeiten und Berufsfelder notwendig:

• Bei der Gewährleistung des Schutzes vor Ladendieben
• Für die Leitung eines Gewerbebetriebs oder bei einem Gewerbe als gesetzlicher Vertreter von juristischen Personen
• Bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum (Bsp. City-Streife) oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Verkehr
• Für eine leitende Position in der Bewachung von zugangsgeschützten Bereichen oder für Flüchtlingsunterkünfte und Aufnahmeeinrichtungen (nach §44 Asylgesetz)
• Bei einer Position als Türsteher bzw. bei Bewachung von Einlassbereichen von Diskotheken

Der 34a Schein in der Tasche – diese Chancen eröffnen sich nun
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer den 34a Schein, der sie bei Bewerbungen in Bereichen der Sicherheitsbranche weiterbringen kann. Ein Teil der nun möglichen Berufszweige wurde bereits in dem vorherigen Unterthema behandelt. Neben den Tätigkeiten als Türsteher oder leitenden Positionen können nun auch folgende Berufe und Ausübungen in den Fokus rücken:

• Sicherheitsfachkraft bei Events und Veranstaltungen
• Mobile Überwachung
• Verkehrsüberwachung
• Geldwert-Transporte

Mit der richtigen Förderung zum Erfolg
Wer bereits einen festen Job hat und lediglich darauf aus ist, sein Repertoire zu erweitern, kann oder muss mitunter die Kosten selbst tragen. Möglicherweise ist auch eine Kostenübernahme des Arbeitgebers möglich. Wer jedoch arbeitssuchend, geringqualifiziert oder Ähnliches ist, kann auf eine Förderung hoffen. Jobcenter und die Agentur für Arbeit bieten dafür verschiedene Fördermöglichkeiten und Programme, mit deren Hilfe die Vorbereitungskurse und die IHK-Sachprüfung finanziert werden.

Eine Förderung und eine damit verbundene Übernahme der Kosten bieten:

• Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
• Der Bildungsgutschein
• Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr

Der Verdienst muss stimmen – Gehalt in der Sicherheitsbranche
Wer auf der Suche nach neuen beruflichen Wegen ist, den interessiert neben der eigentlichen Tätigkeit auch die Höhe des Verdienstes. Schließlich muss ein Lebensunterhalt verdient und die laufenden Kosten gedeckt werden. Wie sieht also die finanzielle Seite der Sicherheitsbranche aus?

Hier lässt sich natürlich kein pauschales Gehalt festmachen. Schließlich fällt dieses je nach Bundesland, Art der Tätigkeit sowie nach Berufserfahrung unterschiedlich aus.
Der durchschnittliche Verdienst einer Schutz- und Sicherheitskraft zum Beispiel liegt bei etwas über 1900 Euro im Monat in Deutschland. Das Jahresgehalt liegt bei knapp über 23.000 Euro. Der Stundenlohn liegt in etwa zwischen 11 und 12 Euro. Wer viel Erfahrung mitbringt oder schon auf eine jahrelange Berufserfahrung auf dem Gebiet zurückschauen kann, darf sich auf ein Jahresgehalt um die 30.000 Euro freuen. Diese Angaben betreffen Tätigkeiten in Vollzeit. Wer nebenberuflich in der Sicherheitsbranche arbeiten möchte, muss logischerweise mit weniger Gehalt rechnen.

Vergleichsweise lässt sich anführen, dass das Gehalt einer Sicherheitskraft über dem Verdienst eines Nachtwächters ohne Ausbildung liegt, aber noch unter dem Gehalt eines Polizisten. Je nach einstellendem Unternehmen und Aufgabenfeld sind auch Stundenverdienste zwischen 13 und 17 Euro möglich.

Karriere mit Zukunft in der Sicherheitsbranche
Wer wünscht sich nicht einen Beruf mit Zukunftsaussicht? Fest steht, dass Sicherheit und Schutz in dem heutigen Zeitalter immer wichtiger für Privatpersonen, Veranstalter und Unternehmen werden. Aufgrund dessen bietet die Sicherheitsbranche mit ihren verschiedenen Zweigen viel Potenzial. Der Einstieg in den Bereich der Sicherheit ist nicht so schwer und kann mithilfe von Weiterbildungen erreicht werden.

Sehr wichtig und eine der Grundlagen ist der 34a Schein, der über Vorbereitungskurse bis hin zur Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a Gewerbeordnung erworben werden kann. Jobcenter und die Agentur für Arbeit stellen dafür bestimmte Förderungen zur Verfügung. Wer die Prüfung besteht, kann zwischen vielen Jobmöglichkeiten wählen und je nach Bundesland und Tätigkeit auf einen guten Verdienst setzen. (prm)
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