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Nachricht vom 07.12.2020
Politik
Interkommunale Zusammenarbeit bei thermischer Klärschlammverwertung
Aufgrund der Änderungen der Klärschlamm- und der Düngeverordnung im Jahr 2017 wurde die bis dahin überwiegend landwirtschaftliche Verwertung des anfallenden Klärschlamms massiv erschwert. Daneben soll bis zum Jahr 2032 eine Phosphorrückgewinnung aus den Klärschlämmen erfolgen. Ein massiver Anstieg der bisherigen Entsorgungskosten war damals zu befürchten und hat sich in der Folge auch bewahrheitet.
Gesellschafter der KKV AK GmbH. Von links: Thomas Becher (Windeck), Ulrich Marciniak (Wissen), Dietmar Henrich (Hamm/Sieg), Fred Jüngerich (Altenkirchen-Flammersfeld), Dr. Bernhard Baumann (AV Hellertal), Maik Köhler (Betzdorf-Kirchen-Daaden), Peter Klöckner (Hachenburg), Joachim Brenner (Betzdorf-Gebhardshain) und Klaus Müller (Selters). Foto: privat Altenkirchen/Hachenburg. Die Verbandsgemeinden des Landkreises Altenkirchen und der Abwasserverband Hellertal wollten aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung keine Zeit verlieren und begannen im gleichen Jahr mit der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten. Unter den Prämissen Entsorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit kam, auf der Grundlage einer sogenannten Machbarkeitsstudie im Jahr 2018, letztendlich nur noch die thermische Klärschlammverwertung (Verbrennung) unter eigener Regie auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Muhlau in Wallmenroth infrage.

Zur Verwirklichung dieses Projekts im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit wurde von den beteiligten Körperschaften am 21.05.2019 die „Kommunale Klärschlammverwertung Region Altenkirchen GmbH“ gegründet. Nach entsprechenden Vorplanungen und Abstimmungen erfolgte im Jahr 2020 die Ausschreibung in Form eines sog. Wettbewerblichen Dialogs, der im November erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Das wirtschaftlichste Angebot reichte die Firma WERKSTÄTTEN heating-systems GmbH aus Nordhorn ein. Bei dem angebotenen Verfahren handelt es sich um eine Klärschlammtrocknung mit Paddeltrocknern und nachgeschalteten Drehrohrkesseln zur thermischen Behandlung. Die Investitionssumme beläuft sich auf rund 12,5 Millionen Euro.

Die Auftragsvergabe erfolgte durch die Gesellschafter der KKV AK GmbH am Donnerstag, dem 3. Dezember, im Ratssaal des Rathauses in Altenkirchen. Vorbehaltlich der notwendigen Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz soll die Anlage im Jahr 2023 den Betrieb aufnehmen.

Die Aktivitäten innerhalb des Landkreises Altenkirchen blieben auch den Nachbarkommunen nicht verborgen, die von der gleichen Problematik betroffen sind. Der verfolgte Lösungsansatz der „Altenkirchener“ für die Klärschlammkrise fand auch bei den Nachbarn Anklang und es kam zu entsprechenden Kontakten und intensiven Gesprächen, die letztendlich in der Aufnahme weiterer Partnerkommunen in die KKV AK GmbH mündeten. Die Verbandsgemeinden Hachenburg und Selters aus dem Westerwaldkreis sowie die Gemeinde Windeck aus NRW vervollständigen die Zweckgemeinschaft. Die offizielle Aufnahme wurde in der Gesellschafterversammlung notariell vollzogen.

Hachenburger Klärschlamm wird ab 2023 im Nachbarlandkreis verwertet
Somit werden nach dem mehrheitlichen Votum des Verbandsgemeinderates Hachenburg – voraussichtlich ab 2023 – auch die Klärschlämme der Kläranlagen der Verbandsgemeindewerke Hachenburg in der thermischen Verwertungsanlage an der Kläranlage Muhlau mitbehandelt. Rund 2.000 Tonnen Originalsubstanz pro Jahr, demnach rund 12 Prozent der insgesamten Klärschlammmenge, tragen die Klärschlämme der derzeitigen zwölf Kläranlagen zum Stoffstrom bei. (PM)
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