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Nachricht vom 02.11.2020
Politik
Auswirkungen der Pandemie auf das öffentliche Leben in der VG Montabaur
Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich erläutert in einem Appell an seine Montabaurer Mitbürger die Umsetzung der aktuellen Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur. Die Regelungen für die einzelnen gemeindeeigenen Institutionen und Aktionen sind im Anschluss aufgeführt.
Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich. Foto: privatMontabaur. „Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Corona-Pandemie hat unseren Alltag fest im Griff und seit dieser Woche gelten bundesweit weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Dazu ist alles gesagt. Bundeskanzlerin Angela Merkel, Ministerpräsidentin Malu Dreyer und auch Landrat Achim Schwickert haben die Notwendigkeit der Einschnitte beschrieben, die Maßnahmen umfassend erläutert und um Akzeptanz geworben. Die Infektionszahlen sprechen ebenfalls eine deutliche Sprache.

Inzwischen wurden seitens der Verwaltung, der Stadt und der Ortsgemeinden die Maßnahmen der Landesverordnung vor Ort umgesetzt, einige Punkte sogar übererfüllt. Dazu ist alles getan.

Jetzt sind Sie dran. Wir alle müssen jetzt mitmachen, denn sonst laufen die Bemühungen, das Virus einzudämmen, ins Leere. Sie wissen, was zu tun ist: Persönliche Kontakte reduzieren und möglichst oft zuhause bleiben. Außerdem Abstand halten, Alltagsmaske tragen, Handhygiene beachten, Husten- und Niesetikette einhalten und häufig lüften Wir alle kennen und können das, haben es monatelang geübt. Jetzt kommt es darauf an, dass wir es auch wirklich machen. Ich bin dabei. Herzliche Grüße, Ihr Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich“

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das öffentliche Leben in der Verbandsgemeinde Montabaur
Zum Schutz der Bevölkerung gelten vom 2. bis 30. November 2020 bundesweit viele Einschränkungen. Über die landesweiten Bestimmungen informieren Sie sich bitte unter www.corona.rlp.de. Folgende Maßnahmen hat die Verbandsgemeindeverwaltung in Abstimmung mit den 24 Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur umgesetzt:

Veranstaltungen
Bis Ende November sind alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, untersagt. Öffentliche Gebäude wie Dorfgemeinschaftshallen, Bürgerhäuser, Sportplätze und –hallen aber auch Straßen, Plätze und Grünanlagen stehen dafür nicht zur Verfügung.

Schulen und Kitas sind und bleiben geöffnet. Änderungen können sich durch ein Infektionsgeschehen in der Einrichtung oder durch Vorgaben der Landesregierung ergeben.

Bibliotheken
Die Stadtbibliothek in Montabaur bleibt geöffnet, das bisherige Hygienekonzept wird weiterhin angewendet. Gleiches gilt für Gemeindebüchereien in Eitelborn und Heiligenroth.

Volkshochschule
Die Volkshochschule bleibt in Betrieb, allerdings können keine Kurse aus den Bereichen Bewegung und Ernährung stattfinden. Die übrigen Kurse werden nach Möglichkeit und in Absprache mit den Kursleitungen online oder in Präsenz fortgeführt. Es gilt Maskenpflicht – auch am Sitzplatz. Die vhs informiert Kursteilnehmer von sich aus über Änderungen oder Pausen.

Haus der Jugend…bleibt geöffnet - mit Hygienekonzept wie gehabt.

Tourist-Information …bleibt geöffnet. Das bestehende Hygienekonzept wird fortgeführt.

Sportanlagen
In der Stadt Montabaur sind die Sportplätze und Sportlerheime für die Öffentlichkeit und Vereine im November geschlossen. Die Verwaltung empfiehlt den Ortsgemeinden sich dieser Regelung anzuschließen. Die Schulturnhallen im Eigentum der VG bleiben ebenfalls für die Öffentlichkeit und Vereine gesperrt.

Mons-Tabor-Bad
Alle Schwimmbäder sind im November geschlossen. Im Mons-Tabor-Bad werden während der Schließzeit Wartungsarbeiten und die Grundreinigung vorgezogen, die sonst im Dezember anstehen.

Spielplätze & Co.
Öffentliche Spielplätze, Trimmpfade und Plätze mit Outdoor-Fitness-Geräten bleiben offen. Bitte die Verhaltensregeln für Sport im Freien und für Spielplätze in der Landesverordnung beachten.

Öffentliche Gebäude
Dorfgemeinschaftshallen, Bürgerhäuser sowie Grillhütten- und –plätze in der Stadt Montabaur bleiben für Veranstaltungen und private Nutzung gesperrt. Die Verwaltung empfiehlt den Ortsgemeinden sich dieser Regelung anzuschließen. Dorfmuseen müssen geschlossen bleiben.

Stadtarchiv Montabaur …wird im November für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben, weil die Räume zu wenig Platz bieten.

Feuerwehren
Die Freiwilligen Feuerwehren sind immer im Einsatz. Sie verzichten aber auf Übungen, Fortbildungen und Geselligkeit.

Bürgerservice
Das Bürgerbüro im Rathaus ist weiterhin geöffnet. Es wird gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren unter Telefon: 02602 / 126-0. Einige Anliegen, die einfach und schnell zu erledigen sind, können auch ohne Termin bearbeitet werden. Allerdings ist dabei mit Wartezeiten zu rechnen. Eine Liste dieser „Kurzanliegen“ findet sich unter www.vg-montabaur.de. Für Bürgeranliegen, die nicht im Bürgerbüro bearbeitet werden, muss in jedem Fall vorab ein Termin vereinbart werden.

Trauungen …können weiterhin stattfinden. Allerdings dürfen aufgrund der Raumgröße des Trauzimmers nur fünf Personen gleichzeitig anwesend sein, also Brautpaar, zwei Gäste und die Standesbeamtin.

Beerdigungen
Es besteht eine allgemeine Maskenpflicht während Bestattungen – drinnen und draußen. In den Friedhofshallen ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig anwesend sein dürfen, beschränkt: Pro Person steht ein Sitzplatz zur Verfügung. Im Übrigen gelten die Regelungen der Landesverordnung.

Rats- und Gremiensitzungen
Die Verbandsgemeinde hat ihren Sitzungsbetrieb (bis auf eine kleine Ausnahme) im November unterbrochen. Die Verwaltung empfiehlt den Ortsgemeinden und der Stadt ebenfalls keine Sitzungen in Präsenz durchzuführen. Ausnahmen sollten sich auf solche Themen beschränken, bei denen Beschlüsse dringend und zwingend im November gefasst werden müssen. (PM)
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