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Nachricht vom 19.10.2020
Region
Veränderte Besuchsregelung im St. Vincenz-Krankenhaus
Die Besuchsregelung im St. Vincenz-Krankenhaus Limburg wird mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Landkreis ab kommenden Mittwoch, 21. Oktober, angepasst. Die seit Juli geltende Besuchsregelung bleibt grundsätzlich bestehen, jedoch wird die Anzahl der Besucher reduziert, die ein Patient empfangen darf.
Ab kommendem Mittwoch dürfen Patienten im St. Vincenz-Krankenhaus Limburg pro Besuch nur noch einen Besucher empfangen. Foto: St. Vincenz-Krankenhaus LimburgLimburg. Konkret bedeutet dies:

• Innerhalb der ersten sechs Tage des Aufenthaltes dürfen stationäre Patienten maximal zwei Besuche von jeweils einer Person empfangen; jeweils für die Dauer von höchstens einer Stunde.
• Die Besuchszeiten sind von 15 bis 18 Uhr. Der letzte Zugang wird um 17 Uhr gewährt.
• Ab dem siebten Tag des Aufenthalts kann täglich eine Person für maximal eine Stunde empfangen werden.

Um die Kontakte im Krankenhaus zu minimieren, bittet die Krankenhausleitung, dass die besuchende Person über alle Besuche hinweg möglichst dieselbe ist. Besucher bitten wir, sich weiterhin am Haupteingang über ein Formular registrieren. Damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen, wird Besuchern empfohlen, dass Formular möglichst ausgefüllt mitzubringen. Dieses finden Sie auf der Homepage des Krankenhauses unter: www.st-vincenz.de. Die Besucher erhalten daraufhin einen Ausweis, der während der gesamten Dauer des Aufenthalts sichtbar getragen werden muss.

Während der Besuche gelten Maskenpflicht sowie die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Personen, die Krankheitssymptome, wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall aufweisen, ist der Zutritt ins Krankenhaus zu Besuchszwecken verboten.

Da die Versorgung der Patienten selbstverständlich oberstes Gebot ist, bittet die Krankenhausleitung um Verständnis dafür, dass möglicherweise auch während der Besuchszeiten therapeutische und/oder pflegerische Maßnahmen erfolgen müssen.

Besuche im St. Vincenz-Krankenhaus Diez sind grundsätzlich möglich, jedoch nur unter vorheriger Absprache und Anmeldung bei der entsprechenden Fachabteilung. (PM)
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