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Nachricht vom 20.08.2020
Region
Vorsorgevollmacht: Richtig handeln im Ernstfall
Viele Menschen in unserer Gesellschaft haben eine Vorsorgevollmacht erstellt und somit einen anderen Menschen beauftragt im Krankheits- oder eingetretenen Vorsorgefall für sie zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Der Vorsorgebevollmächtigte übernimmt hiermit eine große Verantwortung.
Montabaur. Im Ernstfall stellen sich ihm dann häufig viele Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich bei der Übernahme einer Vorsorgevollmacht? Wem bin ich Rechenschaft schuldig? Kann ich die Ausübung der Vollmacht ablehnen oder sie zurückgeben?

Um hierfür gut gerüstet zu sein bietet der Betreuungsverein der Diakonie im Westerwald e.V. zusammen mit dem Lotsendienst Betreuungen e.V. im Rahmen des Veranstaltungsprogramms der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises in diesem Jahr unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Regelungen die Fortbildungsreihe für Bevollmächtigte an, die annähernd ähnliche Aufgaben wie ein gesetzlicher Betreuer übernehmen.

Ziel des zwei Abende umfassenden Kursangebots ist es, den Vorsorgebevollmächtigten ausreichend Kenntnisse über die Bedeutung und den Inhalt ihrer Aufgaben zu vermitteln und ihnen die nötige Sicherheit für ihre verantwortungsvolle und komplexe Tätigkeit im Einzelfall zu geben!

Veranstaltungstermine sind der 1. September und 8. September, jeweils dienstags um 18 Uhr in Westerburg. Der Veranstaltungsort wird kurzfristig bestimmt und bei der Anmeldung bekannt gegeben.

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl begrenzt. Aufgrund der aktuellen Corona-Regelungen ist eine Anmeldung zwingend erforderlich.

Weitere Information und Anmeldung bei einem der beiden durchführenden Betreuungsvereine: Betreuungsvereinigung der Diakonie im Westerwald e.V. (Telefon 02663/9430-44/ E-Mail: uwe.sauer@betreuungsverein-westerwald.de) oder Lotsendienst Betreuungen e.V. (Telefon 02661/20191 oder 02662/9488078/E-Mail: kontakt@lotsendienst.info). (PM)
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