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Nachricht vom 13.07.2020
Region
Ab morgen: Neue Besuchsregelung im St. Vincenz-Krankenhaus
Die Besuchsregelung im St. Vincenz-Krankenhaus Limburg sowie in allen anderen hessischen Krankenhäusern wird aufgrund eines Erlasses der Hessischen Landesregierung ab Mittwoch, 15. Juli, neu geregelt. Das St. Vincenz hat daher ein neues Organisationskonzept entwickelt, um – wie von der Landesregierung gefordert – die Besucherströme zu steuern und Besuche nachverfolgen zu können.
Besucher sowie Patienten mit ambulanten Terminen können das St. Vincenz ab kommenden Mittwoch nur noch über den Haupteingang betreten und müssen sich registrieren. Notfallpatienten können am Notfall-Aufzug direkt gegenüber dem Parkhaus klingeln, er wird über das Personal der Pforte freigegeben. Foto: privatLimburg. In Anlehnung an die gesetzliche Verordnung des Sozialministeriums gelten im St. Vincenz folgende Regeln:

• Innerhalb der ersten sechs Tage des Aufenthaltes dürfen stationäre Patienten maximal zwei Besuche von jeweils bis zu maximal zwei Personen empfangen für jeweils höchstens eine Stunde.
• Die Besuchszeiten sind von 15 bis 18 Uhr.
• Ab dem siebten Tage des Aufenthalts können täglich bis zu zwei Personen für maximal eine Stunde empfangen werden.
• Besucher wie auch ambulante Patienten oder Notfallpatienten werden über ein Anmeldeformular registriert, welches auch online abrufbar ist. Damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen, empfiehlt die Krankenhausleitung Besuchern und ambulanten Patienten, das Formular möglichst ausgefüllt mitzubringen (www.st-vincenz.de/startseite/). Sie erhalten einen Ausweis, der sichtbar getragen werden muss.
• Personen mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen die St. Vincenz-Kliniken nach wie vor als Besucher nicht betreten.
• Weiterhin gelten die allgemein gültigen Hygienerichtlinien so wie die Maskenpflicht, auch die Abstandsregelungen müssen von den Besuchern eingehalten werden.

Da die Versorgung der Patient/innen selbstverständlich oberstes Gebot ist, bittet die Krankenhausleitung um Verständnis dafür, dass möglicherweise auch während der Besuchszeiten therapeutische und/oder pflegerische Maßnahmen erfolgen müssen.

Um die Verordnung der Landesregierung korrekt umsetzen zu können, ergibt sich am St. Vincenz-Krankenhaus für Patienten und Besucher folgende neue Situation:

• Zugang für Patienten und Besucher kann nur noch über den Haupteingang erfolgen, alle anderen Eingänge werden geschlossen.
• Der Fahrstuhl an der Bushaltestelle wird gesperrt. Notfallpatienten oder Personen, die auf Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, können über die Klingel den Notfall-Aufzug direkt gegenüber dem Parkhaus nutzen, er wird über das Personal der Pforte freigegeben.

Obwohl das St. Vincenz Diez anderen landespolitischen Verordnungen unterliegt, ist ab 15.Juli auch im St. Vincenz-Krankenhaus Diez der Zutritt ebenfalls ausschließlich über den Haupteingang möglich. (PM)
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