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Nachricht vom 01.06.2020
Wirtschaft
Corona – Neustart für den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis
Die weltweite Corona-Pandemie und die Folgen der damit einhergehenden Corona-Schutzmaßnahmen haben eine mehrjährige Phase der Hochkonjunktur abrupt beendet und stellen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. In der Corona-Blitzumfrage der vier rheinland-pfälzischen IHKs von Anfang Mai erwarten die Betriebe für das Gesamtjahr 2020 deutliche Umsatzrückgänge: Über 40 Prozent der befragten Unternehmen rechnen damit, mindestens ein Viertel ihres Umsatzes einbüßen zu müssen.
Montabaur. Zwei Drittel der Reise-Unternehmen gehen von einem Umsatzrückgang von über 50 Prozent aus, in der Gastronomie rechnen 54 Prozent der Befragten damit, dass ihr Umsatz um mehr als die Hälfte einbrechen wird. Die weiteren Aussichten sind eher trüb: Mit einer Rückkehr zur Normalität der Geschäfte im dritten Quartal rechnen lediglich 16 Prozent der Befragten, eine Rückkehr zum „Vorkrisenniveau“ erwarten 39 Prozent der Unternehmen erst im Verlauf des Jahres 2021, noch später oder gar nicht.

Diese Grundstimmung gilt auch für den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis, in denen Industrie, Dienstleistung und der Handel gleichermaßen vertreten sind. Darum ist auch die Kommunalpolitik in beiden Landkreisen in der Pflicht – zusätzlich zu den Hilfsprogrammen von Bund und Ländern – mit einfachen, pragmatischen Lösungen die Wirtschaft zu unterstützen, damit ein baldiger Wiederaufschwung gelingt.

Der IHK-Regionalbeirat für den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis fordert daher:
1. Keine neuen Steuern bis Ende 2021: Steuern und Gebühren dürfen weder erhöht noch neu eingeführt werden. Da die Kommunalaufsichtsbehörden für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 auf Forderungen zur Verbesserung der Einnahmenseite verzichten, ist der nötige Handlungsspielraum vorhanden.

2. Wirtschaftsfreundliche Verwaltung: Das bedeutet schnelle Entscheidungen und pragmatische Hilfsangebote, die schnell wirken, dazu zählen unter anderem:
a. Sondernutzungsgebühren: Erlass für alle gewerblichen Nutzungen für das Jahr 2020 und Freigabe größerer Flächen (zum Beispiel für die Außengastronomie und den Handel), um Abstandsvorgaben besser einhalten zu können.
b. Verkaufsoffene Sonntage ermöglichen: Um den Kundenverkehr zu entzerren und zugleich dem stationären Einzelhandel Umsatzmöglichkeiten zu eröffnen, müssen 2020 und in den Folgejahren verkaufsoffene Sonntage ermöglicht werden.
c. Regionale Marketingkampagne: Gemeinsam beworbene Aktionen, zum Beispiel „Heimatshoppen“, beleben Zentren und Ortsmitten. Sie zeigen und fördern die Attraktivität einer Region. Durch gemeinsame Marketingaktionen profitieren kleine und große Unternehmen gleichermaßen.
d. Wirtschaftsförderung: Fokus auf Bestandspflege und regionale Kooperationen. Die ansässigen Unternehmen benötigen unkomplizierte Verwaltungsverfahren und schnelle Entscheidungen mit Augenmaß.

3. Digitalisierung in Schulen und Verwaltung vorantreiben: In den vergangenen Wochen wurden Schulunterricht und Verwaltungsarbeit unter hohem Druck ansatzweise auf Onlineangebote umgestellt. Doch weder Schulen, Berufsschulen noch Verwaltungen sind auf einen dauerhaften oder wiederholten Ausfall von Präsenzunterricht oder Besucherverkehr vorbereitet. Daher sind weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur nötig. Lehrkräfte und Mitarbeiter müssen geschult und die Akzeptanz für neue Verfahren und Arbeitsweisen erhöht werden. Ein erneuter Unterrichtsausfall oder der Ausfall von für die Wirtschaft wichtigen Ämtern (zum Beispiel Kfz-Zulassungsstellen) muss vermieden werden. Hierbei können auch erweiterte Testkapazitäten einen wichtigen Beitrag leisten.

4. Verkehr fließen lassen: In der jüngeren Vergangenheit haben zeitgleiche Verkehrseinschränkungen – zum Beispiel im Rhein-Lahn-Kreis – zu erheblichen Verkehrsproblemen geführt. Hinzu kommt das Corona-bedingt geringere Platzangebot im ÖPNV und der persönliche Infektionsschutz, so ass im kommenden Winterhalbjahr sehr wahrscheinlich mehr Autopendler auf Achse sein werden. Weitere Störungen und Staus müssen vermieden werden.

Dazu ist nötig:
a. Keine neuen, zusätzlichen Baustellen an neuralgischen Straßen und Knotenpunkten bis Ende März 2021.
b. Keine Fahrverbote oder Tempolimits, die die ohnehin knappe Straßeninfrastruktur zusätzlich künstlich einschränken.
c. Flächenlandkreise wie der Rhein-Lahn-Kreis und der Westerwaldkreis benötigen sowohl den Individualverkehr als auch den ÖPNV. Durch großzügige P&R-Anlagen entlang der Autobahnen und Bundesstraßen sowie Shuttle-Busse, die von dort zu den Arbeitsplatzzentren fahren, werden motorisierter Individualverkehr und ÖPNV besser vernetzt.
d. Überprüfung der Nahverkehrspläne und gegebenenfalls vor deren Inkrafttreten an neue Bedingungen anpassen. (PM IHK-Geschäftsstelle Montabaur)
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