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Nachricht vom 14.05.2020
Region
Borreliose: Forstbeschäftigte sind besonders gefährdet
Wenn es draußen wärmer wird, werden sie zunehmend zum Problem: Zecken. Die ungebetenen Gäste befallen nicht nur Hunde, sondern auch den Menschen und können Krankheitserreger wie Borrelien-Bakterien oder FSME-Viren übertragen. Zeckenbisse können daher für Menschen sehr gefährlich werden. Die Gewerbeärzte der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord raten, einen Zeckenbiss während der Arbeitszeit zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für gefährdete Berufsgruppen.
Zecken wie die Buntzecke können Bakterien und Viren übertragen. Foto: SGD Nord Koblenz. Gegen die Frühsommer-Meningoenzyphalitis (FSME) gibt es eine Impfung. Im Falle einer Borreliose ist eine nach dem Stich auftretende Wanderröte (Erythema migrans) das häufigste Krankheitssymptom. Durch eine Antibiotikatherapie kann man die Erkrankung ausheilen. Besteht die Borreliose weiter fort, könnte dies nach Monaten oder Jahren zu Gelenkerkrankungen, Nervenerkrankungen, Herzerkrankungen und Hauterkrankungen führen. Aus diesem Grund halten es die Gewerbeärzte der SGD Nord auch für ratsam, Zeckenbiss während der Arbeitszeit direkt im Verband- oder Fahrtenbuch festzuhalten. Denn dies ist wichtig, um eine daraus resultierende Erkrankung möglicherweise als Berufskrankheit anerkennen zu lassen.

Von großer Bedeutung ist dies etwa für Beschäftigte im Forst, denn diese sind die gefährdetste Berufsgruppe. Deshalb hat die SGD Nord in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ein Projekt zur Prävention gegen Borreliose im Forst durchgeführt. Im Rahmen des Projekts besuchte ein Gewerbearzt verschiedene Forstämter und befragte insgesamt 117 Beschäftigte zum Thema Borreliose. Zusätzlich wurden die Befragten auch untersucht und beraten. Die dabei gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse wurden ausgewertet und mit Ergebnissen anderer Studien verglichen.

Es zeigte sich, dass die untersuchten Forstämter in Sachen Borreliose-Prävention auf einem sehr guten Stand sind. Der Anteil der Beschäftigten, die in ihrem Leben schon einmal eine Borrelien-Infektion hatten, betrug mehr als 50 Prozent. Der Wert ist als sehr hoch zu bezeichnen, liegt er doch deutlich über dem Durchschnittswert für die Allgemeinbevölkerung und auch über dem in vielen anderen Studien festgestellten Wert für Beschäftigte im Forst.

Durch die Ergebnisse der Studie wird die große Bedeutung von persönlichen Schutzmaßnahmen zur Borreliose-Prävention im Forst unterstrichen. Die berufliche Tätigkeit im Forstbetrieb geht mit einer deutlich erhöhten Infektionswahrscheinlichkeit mit Borreliose einher. Borreliosen bei Beschäftigten im Forstbetrieb sollten deshalb konsequent als Berufskrankheit angezeigt werden.

Hintergrund: Berufskrankheiten können durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Sie sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) benannt. Das Feststellungsverfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten führt der Unfallversicherungsträger durch. Zum Schutz der Arbeitnehmer prüft die SGD Nord in allen Fällen, ob die Unterlagen vollständig sind. Falls notwendig, erstellt die SGD Nord zusätzliche Gutachten, die den Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung schildern. Zudem führt die SGD Nord Inspektionen in Betrieben durch und berät diese zu effektiven Präventionsmaßnahmen. Damit leistet die SGD Nord einen wichtigen Beitrag, um Berufskrankheiten entgegenzuwirken.

Weiter Infos unter: www.sgdnord.rlp.de.
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