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Nachricht vom 14.04.2020
Politik
Stichstraße „Am Alten Sportplatz“ in Breitenau fertig
Der Ortsgemeinderat Breitenau hat in seiner Sitzung vom 12. März gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Satzung der Ortsgemeinde Breitenau über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) vom 18. Mai 1989 die endgültige Fertigstellung der nachfolgenden Erschließungsanlage beschlossen:
Lageplan. Foto: Gemeinde BreitenauBreitenau. Bezeichnung: Am Alten Sportplatz“, verlaufend: von der Straße „Wolfserlen“ bis zum Wendehammer bei Wohnbaugrundstücken 56/16, 53/15, Straßenflurstück (Flur 14, Flurstück 53/11)
Teileinrichtungen: Fahrbahn, Gehweg (Mischfläche), Straßenbeleuchtung, Straßenober-flächenentwässerung, sowie Nebenarbeiten (-kosten).

Ferner hat der Ortsgemeinderat Breitenau beschlossen, die Verkehrsanlage „Am Alten Sportplatz“ gemäß Paragraph 36 Absatz 1 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz vom 1. August 1977, als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach einzulegen. Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an „vg-ransbach-baumbach@poststelle.rlp.de“
erhoben werden. Der Widerspruch kann auch bei der Behörde erhoben werden, die den Widerspruchsbescheid er-lässt. Die in Satz 1 genannte Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. (PM)
 
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