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Nachricht vom 09.03.2020
Wirtschaft
Der monatliche Abschlag für Strom ist zu hoch?
Derzeit erhalten viele Haushalte ihre Jahresabrechnung für Strom oder Gas. Wird neben einer saftigen Nachzahlung auch ein höherer monatlicher Abschlag fällig, fragen sich viele, ob alles seine Richtigkeit hat. „Die Höhe des Abschlags berechnet der Energieversorger hauptsächlich über den Energiepreis und den Energieverbrauch im vergangenen Jahr“, informiert Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Hachenburg. Müller rät, bei hohen Nachzahlungen der Ursache auf den Grund zu gehen und die Rechnung genau zu prüfen. Der Verbrauch kann beispielsweise wegen neuer oder defekter Elektrogeräte oder einer Baustelle im Haus steigen. Auch wenn Energie teurer geworden ist oder die verbrauchten Kilowattstunden nicht abgelesen, sondern geschätzt wurden, kann sich das negativ auf die Rechnung auswirken. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Abrechnung hilft der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in Ort weiter.

Rechtliche Fragen rund um das Thema Energieversorgung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale persönlich in Koblenz. Die Beratung findet alle 14 Tage mittwochs in der Beratungsstelle Koblenz, Entenpfuhl 37, 56068 Koblenz statt und kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, unter Telefon 0261/12727, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.

Ein Einstieg in die Rechtslage kann am Servicetelefon Energierecht telefonisch 0800 60 75 500 (kostenlos) vermittelt werden. Eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz wird ebenfalls im Bereich Energie angeboten.

Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in der Beratungsstelle Hachenburg nach Terminvereinbarung für 5 Euro.
(VZ-RLP)
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