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Nachricht vom 26.02.2020
Region
Kreisgesundheitsamt gibt Informationen zum Coronavirus
Das SARS-CoV-2 Virus rückt immer näher. Dennoch gibt es im Westerwald bisher keine Erkrankungen oder bestätigten Verdachtsfälle von COVID-19. Das Gesundheitsamt möchten Ihnen auf diesem Wege schon mal ein paar Fragen beantworten.
Foto: Kreisverwaltung Montabaur. Bitte informieren sie sich hier, bevor sie sich mit Fragen an Ärzte oder andere Einrichtungen wenden.

Ich habe Erkältungs- und/oder Grippesymptome wie Husten, Schnupfen, Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen, Husten und/oder Fieber. Was soll ich tun?
Wenn Sie in letzter Zeit nicht im Ausland waren und keinen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten können Sie Ihre Erkältung oder Grippe in der Regel Zuhause auskurieren. Liegen bei Ihnen Vorerkrankungen vor oder bekommen Sie Kreislaufprobleme oder Luftnot, kontaktieren Sie ganz normal Ihren Hausarzt, es ist sinnvoll vorher anzurufen um eine Terminabsprache zu ermöglichen. Eine normale Erkältung oder Grippe ohne Komplikationen gehört nicht in die Notaufnahme! Im Notfall rufen Sie natürlich den Rettungsdienst.

Grundsätzlich sollten Sie mit Erkältungs- oder Grippesymptomen zuhause bleiben um andere Menschen nicht anzustecken.

Ich war im Ausland und mache mir jetzt Sorgen wegen SARS-CoV-2
Das Robert-Koch-Institut gibt täglich unter www.rki.de die aktuellen Risikogebiete bekannt. Nur wenn Sie in den letzten 14 Tagen in einem dieser Gebiete waren, besteht ein relevantes Ansteckungsrisiko. In diesem Fall melden Sie sich bitte telefonisch bei uns, auch wenn Sie keine Krankheitssymptome haben.

Wenn Sie im Ausland waren, aber nicht in einem vom RKI genannten Risikogebiet und keinen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten, sind Sie kein Verdachtspatient, auch wenn Sie Krankheitssymptome haben. Sie sollten sich Zuhause auskurieren und gegebenenfalls beim Hausarzt behandeln lassen.

Grundsätzlich sollten Sie mit Erkältungs- oder Grippesymptomen zuhause bleiben um andere Menschen nicht anzustecken.

Ich möchte sicher gehen und mich testen lassen
Bei asymptomatischen Patienten, die nicht in einem Risikogebiet waren, macht es medizinisch keinen Sinn einen Abstrich auf SARS-CoV-2 zu machen, daher werden solche Tests nicht durchgeführt.

Mein Kind geht in den Kindergarten oder in die Schule. Soll es überhaupt noch hingehen oder ist das zu gefährlich?
Da zurzeit noch keine Erkrankungen im Westerwald bekannt sind, sollen Kinder weiterhin die Schule und den Kindergarten besuchen. Sollten Erkrankungen an einer Schule/ einem Kindergarten auftreten, wird das Gesundheitsamt die betroffene Einrichtung sofort informieren und die nötigen Maßnahmen einleiten. Eine Schließung einer Einrichtung würde stets in Rücksprache mit den oberen Behörden erfolgen. Eine generelle Schließung aller Gemeinschaftseinrichtungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich und würde ebenfalls nur in Rücksprache mit den oberen Behörden erfolgen.

Ich habe Vorerkrankungen, bin immunsupprimiert oder schon älter, was muss ich beachten?
Um kein unnötiges Risiko einzugehen, sollten Sie größere Menschenansammlungen vermeiden. Unnötige Termine sollten Sie verschieben. Halten Sie Abstand zu Anderen und verzichten Sie aufs Händeschütteln. Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife.

Das Gesundheitsamt steht in ständigem Austausch mit allen relevanten Behörden, mit den Krankenhäusern und der Ärzteschaft. Wir werden Sie an dieser Stelle stets aktuell informieren. Sollten Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet nach RKI aufgehalten haben, rufen Sie bitte unter folgender Hotline an: 030 / 346 465 100.

Wie kann man sich vor Ansteckung schützen?
In Anbetracht der Grippesaison aber auch sonst sind folgende Maßnahmen überall und jederzeit für den Eigenschutz angeraten: Gründliche Händehygiene – diese gelingt in fünf Schritten. Halten Sie die Hände zunächst unter fließendes Wasser. Seifen Sie dann die Hände gründlich ein – sowohl Handinnenflächen als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Daumen. Denken Sie auch an die Fingernägel. Hygienischer als Seifenstücke sind Flüssigseifen, besonders in öffentlichen Waschräumen. Reiben Sie die Seife an allen Stellen sanft ein. Gründliches Händewaschen dauert 20 bis 30 Sekunden. Danach die Hände unter fließendem Wasser abspülen. Verwenden Sie in öffentlichen Toiletten zum Schließen des Wasserhahns ein Einweghandtuch oder Ihren Ellenbogen. Trocknen Sie anschließend die Hände sorgfältig ab, auch in den Fingerzwischenräumen. In öffentlichen Toiletten eignen sich hierfür am besten Einmalhandtücher. Zu Hause sollte jeder sein persönliches Handtuch benutzen.

Dass Händewaschen tatsächlich die Häufigkeit von Infektionskrankheiten senkt, wurde in vielen Studien untersucht und bestätigt.

Wer muss informiert werden, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus besteht?
Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, aber auch das Labor, das das neuartige Coronavirus bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz melden. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen.

Neben den Infektionsschutzmaßnahmen, die vom Gesundheitsamt durchgeführt werden, werden die Informationen zu dem Fall im Gesundheitsamt erfasst und nichtnamentlich (also u.a. ohne Name, Adresse und Kontaktangaben) an die zuständigen Landesbehörden und von dort an das RKI übermittelt. Das RKI wertet die bundesweiten Daten zu Infektionskrankheiten aus und veröffentlicht sie.

Das Kreisgesundheitsamt steht bereits in engem Kontakt mit den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sowie im informatorischen Austausch mit dem übergeordneten Fachministerium und den Aufsichtsbehörden.

Wenn Sie noch weitere Informationen wünschen, können Sie sich hier sehr umfassend informieren. (PM)
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