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Nachricht vom 14.02.2020
Region
Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall
Im Westerwaldkreis erstellen immer mehr Menschen eine Vorsorgevollmacht. Sie bevollmächtigen nahestehende Personen, für sie im Notfall zu handeln. Um diese Bevollmächtigten zu unterstützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben, bieten die Betreuungsvereinigung der Caritas in Montabaur und der Betreuungsverein der AWO in Wirges im Rahmen des Veranstaltungsprogramms der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises eine Fortbildungsreihe an.
SymbolfotoMontabaur. Hiermit übernimmt der Vorsorgebevollmächtigte eine große Verantwortung. Im Ernstfall stellen sich ihm dann viele Fragen: Wann wird eine Vorsorgevollmacht wirksam?
Zu welchen Rechtsgeschäften berechtigt sie? Welche Dokumentation ist sinnvoll? Wem ist der Vollmachtnehmer Rechenschaft schuldig? Kann eine Vollmacht auch widerrufen oder zurückgegeben werden? Worauf muss beim Tod des Vollmachtgebers geachtet werden? Diese und viele Fragen mehr werden im Zuge der Fortbildungsreihe beantwortet. Selbstverständlich werden die Referentinnen auch auf konkrete Fragen der Teilnehmer eingehen.

Der Kurs richtet sich an alle am Thema Interessierten, auch an Personen, die erst beabsichtigen, eine Vorsorgevollmacht zu errichten. Die insgesamt zwei Abende umfassende Fortbildungsveranstaltung findet am 4. März und 11. März (jeweils mittwochs um 18 Uhr) statt.

Veranstaltungsort: Ortsverein der AWO Wirges, Jahnstraße 9, 56422 Wirges.

Die Teilnahme ist kostenfrei!

Weitere Information und Anmeldung unter:
Betreuungsverein der AWO, Telefon: 02602 10665-0, E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de; Betreuungsvereinigung der Caritas, Telefon: 02602 1606-36, E-Mail: betreuung@cv-ww-rl.de oder bei der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, Oliver Holzenthal, Telefon: 02602 124-346, E-Mail: Oliver.Holzenthal@westerwaldkreis.de.

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