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Nachricht vom 11.12.2019
Politik
Dem Indischen Springkraut & Co geht es an den Kragen!
Die Abteilung „Umwelt“ des Westerwaldkreises informiert über ein zuletzt eingerichtetes Zuwendungsverfahren seitens des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten. Die Förderung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Die Bekämpfung von gebietsfremden Pflanzen wird nun gefördert. Foto: Fred DuschaMontabaur. So stehen ab sofort begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung, um ehrenamtlich Tätige zur Bekämpfung gebietsfremder Pflanzen zu fördern. Zuschüsse für den Arbeitseinsatz, verwendete Materialien und benötigte Geräte sowie Wegstreckenentschädigungen können auf Nachweis und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises gewährt werden. Die Förderung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Für Fragen bezüglich einer Förderung stehen Ihnen Anna-Lena Eisel telefonisch unter 02602 124-213 oder per E-Mail an anna-lena.eisel@westerwaldkreis.de und Leiter des Referats für Umwelt- und Naturschutz, Olaf Glasner, unter 02602 124-370 gerne zur Verfügung.
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