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Nachricht vom 30.07.2019
Politik
Wahl des Beirats für Migration und Integration
Der Kreistag des Westerwaldkreises hat den Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration des Westerwaldkreises auf Sonntag, den 27. Oktober festgelegt. Die Stadt Ransbach-Baumbach, in der ebenfalls ein Beirat für Migration und Integration zu wählen ist, schließt sich -wie in den Vorjahren- aus organisatorischen Gründen diesem Termin an.
Ransbach-Baumbach. Zur Vorbereitung der Wahl lädt der Wahlleiter Sie herzlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen ein. Gewählt werden gemäß der Satzung der Stadt Ransbach-Baumbach über den Beirat für Migration und Integration vom 9.9.2009 insgesamt sieben Beiratsmitglieder. Die Wahlvorschläge können bis zu sieben Personen umfassen. Wahlvorschläge kann jeder Wahlberechtigte einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. Vorgeschlagen werden können alle Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Ransbach-Baumbach, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mit und ohne Migrations-, Asyl- oder Fluchtgeschichte. Wahlvorschläge können auch von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen sowie politischen Parteien und Wählergruppen (Listen) eingereicht werden.

Wahlvorschläge sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Weitere Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich. Im Wahlvorschlag sind die Vorgeschlagenen unter Angabe von Name, Vorname und Anschrift eindeutig zu bezeichnen. Sofern dies zur Identifizierung des Vorgeschlagenen erforderlich ist, sind weitere Merkmale (Beruf oder Stand oder Alter) anzugeben. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Wahlamt, Rathaus, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 9. September 2019, 18 Uhr, ab. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Wahlamt, Rathaus, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach erhältlich. Hier erhalten Sie auch gerne Auskünfte und Hilfestellungen.

Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis zum 15. Oktober bekanntgegeben. (PM)
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