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Nachricht vom 12.07.2019
Region
Ärztliche Beratungsstelle an Kinderklinik Siegen
Diese Bilanz sollte allen in der Region zu denken geben: Insgesamt 174 Anfragen von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern sind in 2018 in der Ärztlichen Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen e.V. (ÄB) bearbeitet worden. Darüber hinaus haben professionelle Helfer von Jugendämtern, Familienhilfeeinrichtungen, Schulen und Familientagesstätten 33 Mal kollegiale Beratung durch die Mitarbeiterin der Einrichtung an der Siegener Kinderklinik in Anspruch genommen.
Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen e.V.: Antje Maaß-Quast. Foto: privat Siegen. Das Jahr 2018 war laut Antje Maaß-Quast von der Beratungsstelle gekennzeichnet durch eine intensive Einzelfallarbeit, bei der oft eine fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, insbesondere mit den Jugendämtern und der Kinderschutzgruppe der DRK-Kinderklinik stattgefunden hat. Die Gesamtzahl der betreuten Familien hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen.

„Der Anstieg der Zahlen begründet sich möglicherweise durch unsere intensive Öffentlichkeitsarbeit durch regelmäßige Fortbildungen für Dritte unsererseits und der guten Vernetzung mit anderen Institutionen der Jugendhilfe und der Justiz. Ein weiterer Effekt besteht wahrscheinlich in der wachsenden Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit auf Länder- und Bundesebene durch die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs“ und die voranschreitende Platzierung der Themen in öffentlichen Institutionen und der Öffentlichkeit allgemein“, erläutert Maaß-Quast.

Das frühe Erkennen von körperlichen und psychischen Anzeichen bei Kindeswohlgefährdung ist wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Kinderschutz. Um eine „Kultur des Hinsehens“ zu fördern und die Handlungsfähigkeit von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie sozialpädagogischen Fachkräften zu stützen, wurde im Jahr 2018 zweimal die Fortbildung „Erkennen und Vorgehen bei Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen“ in Zusammenarbeit mit Chefarzt Dr. Stefan Beyerlein und der Kinderschutzgruppe (KSG) an der Kinderklinik angeboten. Die Fortbildung wurde gut angenommen und war bei jedem Termin mit knapp 60 Teilnehmern ausgebucht. Aufgrund der hohen Nachfrage wird das Angebot in 2019 fortgeführt.

Um bereits bei Auszubildenden in pädagogischen und pflegerischen Berufen den Blick für die Thematik zu schärfen und zu sensibilisieren, unterrichtete Frau Maaß-Quast regelmäßig in den Schulen des Berufskollegs AHS und im Rahmen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege-Ausbildung. Die Vernetzung mit anderen Institutionen und die Teilnahme an Helferkonferenzen und Arbeitskreisen zu der sehr komplexen Thematik sind für einen effektiven Kinderschutz in Siegen-Wittgenstein ebenso erforderlich wie eine multiprofessionelle Zusammenarbeit in konkreten Fällen.

Im Jahr 2018 bezogen sich 104 Beratungsanfragen auf Mädchen und junge Frauen, 70 Anmeldungen auf Jungen (2017: 81/64). Der Anteil der Beratung von Mädchen und Frauen an den gesamten Beratungsfällen beträgt damit 60 Prozent (2017: 56 Prozent). Der Anteil der Beratung von Jungen beträgt 40 Prozent (2017: 44 Prozent). Größere Unterschiede der Meldezahlen nach Geschlechtern zeigten sich 2018 im Bereich der unter 3-jährigen Kinder, hier liegt die Fallzahl der Jungen deutlich über der Zahl der gemeldeten Mädchen (2017 ausgeglichen). Im Feld der Drei- bis Sechsjährigen nähern sich die Fallzahlen von betroffenen Jungen und Mädchen an. Wie auch in den Berichtsjahren zuvor dominierten ab dem Grundschulalter die Anmeldungen der Mädchen.

Hinsichtlich des Vorstellungsgrundes betrug der Anteil der Misshandlungssyndrome (sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung, Vernachlässigung) für die Gesamtgruppe 94 Prozent (2017: 80 Prozent) und machte damit den weitaus größten Teil der Anmeldungen aus. Bei über einem Drittel der Anmeldungen (34,2 Prozent) – und damit wesentlich häufiger als 2017 (10 Prozent) – wurde häusliche Gewalt beziehungsweise emotionale Misshandlung als einer der Anmeldegründe genannt. Vernachlässigung wurde insgesamt in 8,2 Prozent der Fälle genannt (2017: 17 Prozent). Beratungsbedarf für sexuell übergriffige Kinder/Jugendliche war in sieben Fällen der Anmeldegrund. Das entspricht der Zahl des Vorjahres. Bei den Mädchen stand wie im Vorjahr mit Abstand (56,7 Prozent) der Verdacht auf sexuelle Misshandlung an erster Stelle. Bei den Jungen ging es in diesem Jahr bei den Anmeldungen vorwiegend um den Bereich der emotionalen Misshandlung/Miterleben von häuslicher Gewalt (67 Prozent), gefolgt von dem Verdacht auf körperliche Misshandlung (46 Prozent). Der Verdacht auf Sexuellen Missbrauch wurde in 27 Prozent der Anmeldungen bei den Jungen genannt (2017: 30 Prozent)

Multiprofessionelle Zugänge der Diagnose, Beratung und Therapie bekommen in diesen Zusammenhängen für die betroffenen Kinder und Familien eine ganz besondere Bedeutung. Hier liegt eine große Chance, aber auch eine besondere Herausforderung in der Zusammenarbeit der verschiedenen Abteilungen der Kinderklinik im Blick auf eine gelingende und auf das Kindeswohl ausgerichtete Vernetzung untereinander und mit weiteren Institutionen nach außen.

„Viele Kategorien wie Erziehungsschwierigkeiten, Familienprobleme und Sonstiges decken eine hohe Bandbreite unterschiedlichster Problemfelder ab. In den letzten Jahren sind Themen wie „Kinder als Zeugen von Gewalt“, familiäre Belastungen durch Drogen, Alkohol oder psychische Erkrankung eines Elternteils und zuletzt zunehmend eskalierte Trennungskonflikte in Scheidungsfällen hinzugekommen“, stellt die erfahrene Systemische Supervisorin und Kinder- und Jugendlichentherapeutin (SG) in ihrem Bericht 2018 klar.

Diese weiteren Diagnosen dienen entweder als Anlass, Beratung aufzusuchen oder – was den weitaus häufigeren Fall darstellt – sie treten als Grundkonflikt hinter der vermuteten oder bekannten Misshandlungsproblematik hervor. Deutlich wird, dass Misshandlungssyndrome nicht isoliert betrachtet werden können. Viele begleitende Schwierigkeiten sind entweder unmittelbare Folge des Misshandlungskontexts oder Ausdruck genereller Belastung sowie mangelnder Ressourcen in den vorgestellten Familien.

Eine fundierte Beratung beziehungsweise therapeutische Begleitung muss zwingend auch auf diese anderen Symptome eingehen. Gleichzeitig beleuchtet dieser Sachverhalt noch einmal die Funktion der Beratungsstelle als Clearingstelle: Ein nicht unwesentlicher Teil der Arbeit dient der Klärung von Vorgehensweisen zur Hilfeeinleitung, der Hilfeplanung sowie der Entwicklung und Organisation von Maßnahmen für das Kind. Dies ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die im Bereich von möglicher oder offenkundiger Vernachlässigung leben, ein mühsamer Arbeitsprozess, da oftmals der Handlungsdruck vordergründig fehlt.

Im Berichtsjahr 2018 wird die Diagnose EM/häusliche Gewalt erstmals als eigener Bereich aufgeführt. Bei 90 Kindern wurde der Verdacht bestätigt. Bei sechs Kindern blieb ein Verdacht bestehen, in acht Fällen bestätigte sich der Verdacht nicht. Der Verdachtsmoment „Vernachlässigung“ wurde in aller Regel mit einem anderen Meldegrund zusammen genannt, zum Beispiel mit sexuellem Missbrauch oder körperlicher Misshandlung. Die Vernachlässigungen betrafen den körperlichen Bereich ebenso wie den emotionalen Bereich. In allen 26 Fällen wurde der Verdacht auf Vernachlässigung bestätigt.

Diese Zahlen im Detail zeigen deutlich auf, wie wichtig eine solche Beratungsstelle für die Region ist. „Dabei steht bei all der professionellen Herangehensweise immer ein Leitsatz im Vordergrund: „Hilfe statt Strafe“ ist unser primäres Ziel“, fasst Maaß-Quast ihre Arbeit kurz zusammen. (PM)
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