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Nachricht vom 14.04.2019
Wirtschaft
Kunden in der Region von „energycoop“-Pleite betroffen
Die Zahl von Billiganbietern im Energiebereich, die den Gang zum Insolvenzrichter antreten müssen, wird immer größer. Nachdem vor einigen Monaten die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) zahlungsunfähig wurde, ist nun die Energiegenossenschaft „energycoop“ mit Sitz in Osnabrück pleite. Im Netzgebiet der Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe) sind hiervon allein 532 Strom- und 189 Erdgaskunden betroffen. Bundesweit hatte das Unternehmen nach eigenen Angaben 43.000 Kunden mit Strom und Erdgas versorgt.
SymbolfotoKOBLENZ. Koblenz/Region. Wie die EVM-Gruppe mitteilt, müssen sich die bisherigen „energycoop“-Kunden rund um Koblenz und im Westerwald keine Sorgen machen. „Wir können diese Kunden beruhigen: Ihnen werden weder Strom noch Erdgas abgestellt“, stellt Pressesprecher Marcelo Peerenboom fest. „Wir sind für die zahlungsunfähige Genossenschaft eingesprungen und stellen die Versorgung sicher.“

Wie EVM-Unternehmenssprecher Christian Schröder feststellt, ist das Muster bei den Billiganbietern, die in Schieflage geraten, immer ähnlich: „Sie werben mit unschlagbaren Angeboten und scheinbar hohen Ersparnissen. Um die günstigen Preise bieten zu können, müssen sie beim Spekulieren an der Strom- und Gas-Börse hohe Risiken eingehen – meist auf Kosten ihrer Kunden.“ Die Besonderheit bei „energycoop“: Die Genossenschaft beschäftigt nach eigenen Angaben keine Mitarbeiter (siehe Pressemitteilung: https://cloud.ecoop.de/index.php/s/oO8y750wjnhX6iT/download

Die EVM-Gruppe verweist zusätzlich auf Feststellungen des Bundeskartellamts zu den Internet-Vergleichsportalen, die Interessierte dazu animieren, Billigangebote zu nutzen. Am 11. April hatte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, auf „verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale“ aufmerksam gemacht. Die Behörde hat festgestellt, dass einige Portale gezielt einzelne Angebote ausblenden und andere herausstellen, weil Anbieter dafür zahlen (siehe Presseinformation vom 11.4.2019 unter www.bundeskartellamt.de. (PM)
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