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Nachricht vom 06.03.2019
Region
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine des Westerwaldkreises informiert am Mittwoch, 20. März, um 18 Uhr in der Stadthalle Ransbach-Baumbach (Rheinstraße 103), Kleiner Saal, zu den wichtigen Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Ransbach-Baumbach. Kein Mensch ist vor Unheil geschützt. Ein Unfall, die Folgen einer Operation oder eine plötzliche Krankheit können jeden treffen. So können Menschen jeden Alters in die Situation kommen, dass Andere für sie handeln und entscheiden müssen.

Gut ist es, wenn dann die Wünsche und Vorstellungen bekannt und auch im Zweifel nachzulesen sind. Noch besser, wenn Vertrauenspersonen wie Angehörige oder Freunde bevollmächtigt wurden, die dann ohne weiteren bürokratischen Aufwand für die erkrankte Person in ihrem Sinne handeln können.

Im Vortrag werden die drei Optionen einer Vorsorge für solche Notfälle vorgestellt:

• Welche Möglichkeiten bietet eine Vorsorgevollmacht? Worauf muss geachtet werden,
damit im Notfall schnelles Handeln möglich ist? Welche Gefahren kann eine
Vorsorgevollmacht beinhalten?
• Was ist eine Betreuungsverfügung? Wann macht es Sinn, eine solche zu erstellen?
• Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft? Welche Wünsche kann ich dort
formulieren? Wen kann ich bevollmächtigen?

Der Besuch der Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich.

Nähere Informationen beim Betreuungsverein der AWO, Christian-Heibel-Straße 52, 56422 Wirges, Telefon: 02602/ 1066510, Email: awo@awo-westerwald-betreuung.de oder bei der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, Telefon 02602/ 124-346, Email: oliver.holzenthal@westerwaldkreis.de.
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