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Nachricht vom 17.02.2019
Region
Gericht stoppt Rodung für einen Autohof in Heiligenroth
Mit Beschluss vom 18. Februar hat das Verwaltungsgericht Koblenz dem Antrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung der Rodungsgenehmigung vom 6. Februar durch das Forstamt Neuhäusel stattgegeben. Dies teilt die NI in einer Presseerklärung mit.
Foto: Harry Neumann/NIHeiligenroth. Damit ist die Rodung eines zirka fünf Hektar großen Waldstückes bei Heiligenroth, auf dem ein Privatinvestor einen Autohof errichten will, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtes gestoppt.

„Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist und hoffen weiterhin, dass wir das Planvorhaben gänzlich verhindern können. Die Rodung dieses Waldstückes würde einen wichtigen Trittstein für die europäische Wildkatze zerstören und einen unverantwortlichen Eingriff in wichtige Lebensräume für Mensch und Tierdarstellen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI Rheinland-Pfalz.

Mehr Infos und Kontakt: www.naturschutz-initiative.de.


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