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Nachricht vom 04.05.2018
Sport
Sportfreunde Eisbachtal: Verbandsgericht lehnt Berufung ab
Die Sportfreunde Eisbachtal sind mit ihrem Protest gegen gegen das Urteil der Verbandsspruchkammer im Fall Tobias Oost gescheitert – zumindest vorläufig. Die Berufung wurde vom Verbandsgericht des Fußballverbandes Rheinland abgewiesen. Nun bleibt der mögliche Gang vor das ständige Schiedsgericht, über den intern noch beraten werden muss. Die Sportfreunde hatten gegen den Einsatz von Torwart Oost im Rheinlandpokal-Halbfinale gegen TuS Rot-Weiß Koblenz, der aus ihrer Sicht nicht spielberechtigt gewesen ist.
SymbolfotoNentershausen. Die Berufung der Eisbachtaler Sportfreunde gegen das Urteil der Verbandsspruchkammer im Fall Tobias Oost ist am späten Freitagnachmittag (4. Mai) vom Verbandsgericht des Fußballverbandes Rheinland unter dem Vorsitz von Achim Kroth abgewiesen worden. Das teilen die Sportfreunde per Pressemeldung mit.

Möglicher Gang vor das ständige Schiedsgericht
Uwe Quirmbach und Dieter Kegel, die die Sportfreunde bei der Verhandlung in Koblenz vertraten, bekamen im Grundsatz zwar Recht, dass es sich im konkreten Fall um eine Ungerechtigkeit des Regelwerks handle, die Berufung sei allerdings nicht gerechtfertigt. Laut Paragraf 3 der Spielordnung des DFB war Tobias Oost im Rheinlandpokal-Halbfinale gegen die Eisbachtaler spielberichtigt. Die „Eisbären“ haben nun noch die Möglichkeit, in letzter Instanz vor das ständige Schiedsgericht zu ziehen. „Wir müssen von Eisbachtaler Seite aus nun überlegen, ob wir den Schritt gehen. Das ist natürlich mit riesigen Kosten verbunden und kostet uns zwischen 1000 und 2500 Euro, ohne die Kosten, die noch für einen Anwalt hinzukommen“, sagte Uwe Qurimbach vom geschäftsführenden Vorstand der Sportfreunde unmittelbar nach der Entscheidung des Verbandsgerichts. Intern wird sich der Vorstand nun beratschlagen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die „Eisbären“ können nun innerhalb der nächsten vier Wochen das ständige Schiedsgericht anrufen.

Zum Hintergrund des Eisbachtaler Protestes
Die Sportfreunde hatten unmittelbar nach der bitteren 8:9-Pokalniederlage nach Elfmeterschießen gegen TuS Rot-Weiß Koblenz mündlichen Protest bei Schiedsrichter Fabian Schneider gegen den Einsatz von Tobias Oost eingelegt und diesen später gegenüber dem FV Rheinland schriftlich begründet. Besonders sauer aufgestoßen war den Eisbachtalern, dass ihr früherer Jugend- und Seniorenkeeper Oost im Halbfinale trotz roter Karte im Ligaspiel zuvor im Pokal spielen durfte, während „Eisbären“-Verteidiger Andreas Hundhammer ebenfalls unmittelbar vorher im Rheinlandliga-Spiel gegen Badem den roten Karton gesehen hatte. Der gebürtige Wirgeser wurde anschließend allerdings für ein Pflichtspiel gesperrt und musste somit im Pokal zusehen. In der ersten Instanz hatte die Spruchkammer des Fußballverbandes Rheinland den Eisbachtaler Protest als unbegründet abgelehnt. (PM)
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