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Nachricht vom 04.04.2018
Region
Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen?
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet neue Beratungstermine im Westerwaldkreis an. Diesmal geht es um die Frage, wie viel Energie sich mit einer Wärmedämmung einsparen lässt und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist.
Montabaur/Kreisgebiet. Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können - also zum Luftaustausch im Haus beitragen - ist schlichtweg falsch. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Erwin Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht atmen im Sinne eines Luftaustauschs. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa ein bis zwei Prozent des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden.

Der in diesem Zusammenhang häufig kritisierte Dämmstoff Polystyrol ist übrigens genauso durchlässig für Wasserdampf wie Holz. Holz wird jedoch als Baustoff nie in Frage gestellt. Wie viel Energie sich mit einer Wärmedämmung einsparen lässt und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos.

Die nächsten Sprechstunden der Energieberater im Westerwaldkreis finden wie folgt statt:
• in Montabaur am Donnerstag, den 26. April, 15 bis 18.45 Uhr, (Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8). Voranmeldung unter 02602 - 126199.
• in Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 18. April, 15 bis 18 Uhr, (Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48). Voranmeldung unter 02624 - 104215.
• in Hachenburg am Dienstag, den 14. Juni, 10 bis 18.15 Uhr, (Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 11), Voranmeldung unter 02662 - 801102.
• in Rennerod am Donnerstag, den 19. April, 16.15 bis 19.15 Uhr, (Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 55). Voranmeldung unter 02664 - 506744.
• in Westerburg am Donnerstag, den 26. April, 16 bis 18.15 Uhr, (Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 13/2, Neumarkt 1). Voranmeldung unter 02663 - 2910. (PM)
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