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Nachricht vom 12.09.2017
Politik
Beteiligung der Öffentlichkeit: „Stadtmitte – Bereich Mitte“
Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat im Juni 2016 auf der Grundlage des Paragraphen 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBL. I S. 2414) in der aktuellen Fassung, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Mitte“ (Neubau Edeka) der Stadt Ransbach-Baumbach beschlossen. Alle an der Planung Interessierten können vom 18. September bis 18. Oktober die Pläne in der VG-Verwaltung einsehen.
Das geplante EDEKA-Gelände ist im Lageplan der Stadt Ransbach-Baumbach markiert. Ransbach-Baumbach. Die Edeka Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr hat größere Expansionsabsichten in Ransbach-Baumbach und beabsichtigt ihre Filiale an einem neuen Standort zu errichten. Die angedachte Planung lässt sich am derzeitigen Standort nicht realisieren. Der neue Standort ist im Bereich der Pleurtuitstraße 8 vorgesehen. Am gleichen Standort wird neben der eigentlichen Edeka-Filiale eine zweite Teilsonderfläche mit einem zusätzlichen Discounter entstehen.

Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat entschieden, den Neubau beziehungsweise die Verlagerung bauleitplanerisch zu unterstützen und die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte – Bereich Mitte“ (Neubau Edeka) beschlossen.

In seiner Sitzung am 14. Juni hat der Stadtrat Ransbach-Baumbach sodann beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß Paragraph 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig an den Planungsabsichten zu beteiligen.

Hierzu wird allen an dieser Planung Interessierten in der Zeit vom 18. September bis 18. Oktober Gelegenheit gegeben, sich während der Öffnungszeiten (montags und mittwochs jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 15.30 Uhr, dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr, sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 402, über die allgemeinen Ziele und den Zweck der hier angestrebten Bebauungsplanung „Stadtmitte – Bereich Mitte“ (Neubau Edeka) der Stadt Ransbach-Baumbach und dessen voraussichtliche Auswirkungen zu informieren.

Dabei besteht auch die Möglichkeit die Auswirkungen dieser Planungen mit dem zuständigen Vertreter der Verwaltung zu erörtern und sich zu diesen Planungsabsichten zu äußern. (PM)
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