WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 25.03.2017
Region
Zweiradkontrollgruppe der Polizei Montabaur war unterwegs
Zweiradkontrollen der Zweiradkontrollgruppe der Polizeidirektion Montabaur in Weinähr, L 325, Gelbachtal und Dausenau, B 260, Lahntal diente am Sonntag in erster Linie Präventionsgesprächen. Es wurden allerdings auch etliche technische Mängel festgestellt. Ein Motorradfahrer musste sein Fahrzeug sogar abholen lassen.
Symbolfoto WW-KurierMontabaur. Zur Erhöhung der Zweiradsicherheit führte die Zweiradkontrollgruppe der Polizeidirektion Montabaur am Sonntag, dem 26. März, in der Zeit von 10.30 Uhr bis 18 Uhr Motorradkontrollen in Weinähr, L 325, Gelbachtal und in Dausenau, B 260, Lahntal, jeweils in beiden Fahrtrichtungen durch. Ziel war es, die Geeignetheit der Fahrzeugführer und den technischen Zustand der Fahrzeuge zu prüfen. Weiterhin wurde die Möglichkeit genutzt, zum Saisonbeginn mit den Zweiradfahrern Präventionsgespräche zu führen.

Aufgrund der guten Wetterlage hatten sich viele Biker auf Tour begeben und die beliebten Stecken des Westerwald- und des Rhein-Lahn-Kreises aufgesucht.

Es wurden 161 Zweiräder angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Gegen sechs Motorradfahrer, beziehungsweise -halter mussten Anzeigen wegen mangelhafter Bereifung vorgelegt werden.

Weiterhin wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund einer manipulierten Schalldämpferanlage vorgelegt. Der Betrieb wurde untersagt und der Fahrzeugführer musste sein Zweirad von der Kontrollstelle abholen lassen.

Weitere 24 Zweiradfahrer wurden verwarnt. 39 Fahrzeugführer müssen eine Mängelbeseitigung im Rahmen eines Mängelberichtsverfahrens nachweisen.

Die Polizei weist nochmals besonders daraufhin, dass viele technische Veränderungen, insbesondere Veränderungen der Schalldämpferanlagen und Eingriffe in die Brems- und Lenkeinrichtung, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesen Fällen wird die Weiterfahrt untersagt. Auf die Betroffen kommt ein hohes Bußgeld zu. Weiterhin steht dem Motorradfahrer für den Zeitraum bis zur Erteilung einer Betriebserlaubnis sein Motorrad für die Ausübung seines Hobbys nicht zur Verfügung.
Nachricht vom 25.03.2017 www.ww-kurier.de