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Nachricht vom 17.07.2016
Region
Land lehnt Übernahme der Holzbachtalbahn ab
Die Westerwaldbahn GmbH und der Landkreis Altenkirchen als Betreiberin der Holzbachtalbahn erhalten keine Übernahme- oder Förderzusagen vom Land Rheinland-Pfalz. Die FDP-Kreistagsfraktion hatte im Juni beim zuständigen Verkehrsministerium angefragt, jetzt kam die Absage. Für rund 11 Millionen Euro soll und muss die Strecke saniert werden.
Foto: Wolfgang TischlerRegion/Altenkirchen. Der Schwerlastverkehr, der derzeit noch auf der Schiene zur Firma Schütz nach Selters rollt, müsste auf die Straße, wenn die Strecke der Holzbachtalbahn nicht saniert wird. Eigentlich will das niemand in den drei beteiligten Landkreisen, zumal die Infrastruktur des Straßennetzes ja bekanntlich auch nicht optimal ist.

Die Westerwaldbahn und der Landkreis Altenkirchen als Betreiber seit etwa 2006 fuhren erhebliche Defizite ein, die DB Netz AG zog sich aus der Verantwortung für die nun private Strecke zurück. Damit die Strecke weiterhin befahren werden kann stehen Investitionen in Höhe von rund 11 Millionen Euro an. Ansonsten muss die Strecke geschlossen und die Transporte auf die Straße verlagert werden. Dies wäre ein zusätzlicher LKW-Verkehr von 10.000 LKW pro Jahr, die über die A3, dann über Dierdorf nach Selters rollen würden. Nach Gesprächen mit Bund und Land wurden insgesamt 85 Prozent Förderung für den Ausbau der Bahnstrecke in Aussicht gestellt. 15 Prozent wären der kommunale Anteil. In den unterschiedlichen Sitzungen stimmten die Kreistage zu.

Die FDP-Kreistagsfraktion fragte beim Verkehrsministerium des Landes nach, ob es eine Möglichkeit der Übernahme gibt. Mit Schreiben vom 13. Juli kam die ablehnende Antwort.

Die FDP weist in ihrer Pressemitteilung auf die schon immer vorhandene konstruktiv kritische Haltung zur gesamten Situation der Westerwaldbahn hin. Sie bittet den Landrat und die Verantwortlichen, im Interesse der Bürger und Steuerzahler im Kreis Altenkirchen, alles dafür zu tun, dass bei der anstehenden Sanierung der Strecke der Kostenrahmen eingehalten werden kann. Bei dem genannten Investitionsvolumen von 11 Millionen Euro für die die Westerwaldbahn GmbH verantwortlich ist, sollte es möglich sein, auch externen Sachverstand für unterstützende Ingenieurleistungen zu beauftragen.

Die abschließende Aussage des Staatssekretärs, dass das Land – bei Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen - weiterhin bereit ist zu unterstützen, lässt hoffen. Vielleicht ist ja die eine oder andere Bedingung, Bindefrist oder Auflage noch verhandelbar, um das zukünftige Risiko der Westerwaldbahn GmbH zu minimieren, schreibt die FDP.

Hier das Schreiben in Auszügen:
Bei der Holzbachtalbahn handelt es sich um eine Strecke, die zuvor von der Deutschen Bundesbahn bzw. der DB Netz AG betrieben wurde, dann aber im Jahr 2005/2006 von der Westerwaldbahn des Landkreises Altenkirchen übernommen wurde. Dies entsprach dem Wunsch der regionalen Gebietskörperschaften, die mit der Übernahme und der nachfolgenden Antragstellung für Investitionszuschüsse beim Land gleichzeitig zu erkennen gaben, dass sie Willens und in der Lage sind, die künftigen Betriebskosten unter Einbeziehung von Investitionszuschüssen des Landes zu tragen.

Vor diesem Hintergrund sehe ich derzeit keine Möglichkeit, die Defizite, die sich aus der Sanierung und dem weiteren Betrieb ergeben würden sowie alle weiteren Risiken, durch das Land zu übernehmen. Da die bisherigen Defizite überwiegend im Zugbetrieb und nicht in der Infrastrukturvorhaltung entstanden sind, würde dies die Westerwaldbahn zudem nicht entscheidend entlasten. Eine Übernahme von Defiziten aus der Verkehrsabwicklung durch das Land ist jedoch aus beihilferechtlichen Gründen nicht möglich.

Das Land ist zwar grundsätzlich für öffentliche Infrastrukturen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen zuständig, doch kann das am Ende nicht dazu führen, dass sich nach der Abgabe von Strecken durch die DB Netz AG die staatliche Verantwortung für die Eisenbahninfrastruktur künftig mehr und mehr danach aufteilt, dass die Länder ohne finanziellen Ausgleich für wirtschaftlich schwache regionale Strecken zuständig werden. Das Land würde in eine Kostenverantwortung für alle Strecken gedrängt werden, welche die DB AG bzw. der Bund mangels ausreichender Wirtschaftlichkeit und mangels hinreichendem Allgemeinwohlbezug nicht mehr betreiben will. Der Landeshaushalt wäre im Übrigen vor dem Hintergrund der Schuldenbremse nicht in der Lage, die daraus resultierenden Defizite abzudecken.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass das Land einer Übernahme der Trägerschaft für diese Strecke nicht näher treten kann. Das Land ist weiter - bei Vorliegen der förderrechtlichen Voraussetzungen - bereit, die kommunalen Anstrengungen zur Aufrechterhaltung der Strecke zu unterstützen.
Staatssekretär Andy Becht
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