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Nachricht vom 06.10.2015
Region
Fahren unter Drogeneinwirkung in mehreren Fällen
In Ebernhahn, Nentershausen und Girod zogen Polizeibeamte im Rahmen von Kontrollen Autofahrer aus dem Verkehr, die nach Genuss von Drogen fahruntüchtig waren. Die Fahrer, darunter sogar ein Berufskraftfahrer, mussten ihre Führerscheine abgeben, außerdem erwarten sie Ermittlungsverfahren.
Symbolfoto WW-Kurier.Ebernhahn. Am Dienstag, dem 6. Oktober wurde gegen 20:50 Uhr bei einer Verkehrskontrolle in der Kirchstraße festgestellt, dass ein 39-jähriger PKW-Fahrer aus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen offenbar unter Drogeneinwirkung stand. Ein durchgeführter Drogentest bestätigte die vorherige Annahme. Er dürfte demnach unter dem Einfluss von Opiaten, Amphetamin und THC gestanden haben. Daraufhin wurde sein Führerschein eingezogen. Außerdem musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Seinen Beruf als Kraftfahrer wird er derzeit weiter nicht ausüben können beziehungsweise dürfen.

Nentershausen. Am Montag, dem 5. Oktober nahmen um 22:10 Uhr, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Lahnstraße, die kontrollierenden Polizeibeamten leichten Marihuanageruch aus dem Innenraum eines PKW wahr. Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung wurden im PKW als auch beim 35-jährigen Fahrer aus der Verbandsgemeinde Montabaur ein angerauchter Joint, eine geringe Menge Marihuana als auch Amphetamin aufgefunden. Der Mann gab zu kurz zuvor noch einen Joint geraucht und im Laufe des Tages Amphetamin konsumiert zu haben. Daher erfolgten die notwendige Blutentnahme, Einziehung des Führerscheins und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Girod. Bereits am Sonntag, dem 4. Oktober wurde um 16:10 Uhr auf der L318 im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass ein 28-jährigen PKW-Fahrer aus der Verbandgemeinde Montabaur augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Der Konsum von Marihuana am Vortag wurde eingeräumt. Ein später durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte dies. Eigenen Angaben nach, war dies bereits der zweite Verstoß. Es folgten die erforderliche Blutentnahme sowie Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
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