WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 01.08.2015
Region
Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Bei Kontrollen zwischen dem 31. Juli und 2. August zogen Beamte der Polizeiinspektion Hachenburg mehrere Fahrer aus dem Verkehr, weil sie nicht fahrtüchtig waren. Ein Motorradfahrer besaß zudem weder Helm, noch Licht noch Führerschein.
Symbolfoto WW-Kurier.Dreisbach. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle anlässlich des Bikerfestes in Dreisbach wurde am 31. Juli gegen 23.45 Uhr in der Brunnenstraße ein Motorrad angehalten, dessen Fahrer keinen Helm trug. Außerdem war an dem Fahrzeug keine Beleuchtungseinrichtung angebracht. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 16 Jahre alte Fahrer erheblich unter Alkoholeinwirkung stand (Alcotest 1,61 Promille) und nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Weiter wurden Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Hachenburg. Aufgrund eines Hinweises am 1. August gegen 17 Uhr, dass der Fahrer eines PKW VW Golf in Schlangenlinien aus Richtung Höchstenbach in Richtung Hachenburg fahren sollte, wurde der 51 Jahre alte Fahrer in der Graf-Heinrich-Straße in Hachenburg einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Fahrer erheblich unter Alkoholeinwirkung stand (Alcotest 1,82 Promille). Maßnahmen erfolgten: Entnahme einer Blutprobe, Sicherstellung des Führescheines, Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Dreisbach. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 2. August gegen 0.25 Uhr wurde ein 29 Jahre alter PKW Fahrer angehalten und kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass dieser drogentypische Ausfallerscheinungen aufwies. Ein Drogentest verlief positiv. Es wurde daraufhin die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Mann wurde eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr (24a StVG) eingeleitet.
Nachricht vom 01.08.2015 www.ww-kurier.de