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Nachricht vom 13.01.2015
Region
Trinkwasserversorgung aus „Stollen Alexandra“ gesichert
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat über den Erlass einer vorläufigen Anordnung ein Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage „Stollen Alexandria“ zugunsten der Verbandsgemeinde Bad Marienberg festgesetzt.
Die Trinkwasserversorgung ist für die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg, Selters und Wallmerod weiterhin gesichert. Foto: Wolfgang TischlerBad Marienberg. Die Anordnung dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung. Betroffen ist eine Fläche von rund 2101 Hektar in den Gemarkungen Bach, Pfuhl, Hof, Stockhausen-Illfurth, Eichenstruth, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn (Verbandsgemeinde Bad Marienberg) sowie der Gemarkungen Neuhochstein, Schönberg, Höhn-Urdorf, Oellingen, Ailertchen und Pottum (Verbandsgemeinde Westerburg) und Gemarkung Hellenhahn (Verbandsgemeinde Rennerod).

Es handelt sich um das bedeutendste Trinkwasservorkommen im Westerwald aus dem die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg, Selters und Wallmerod versorgt werden.

Die bisherige Rechtsverordnung war auf 30 Jahre befristet und ist durch Fristablauf außer Kraft getreten. Durch die vorläufige Anordnung ist für die Übergangszeit bis zur unbefristeten Festsetzung der Schutz des Wasservorkommens gewährleistet.

Das Wasserschutzgebiet wird in vier Schutzzonen eingeteilt. Durch die nach Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird bis zur endgültigen Festsetzung des Wasserschutzgebietes der bestmöglichste Schutz des Einzugsgebietes gewährleistet.

Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen Lebens. Dem Grundwasser kommt deshalb für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu. Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen. Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen

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